Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 "Holtesch I" - 4. Änderung -;
hier: Weiteres Vorgehen
Vorlage
DS-19-0159
Art
Sitzungsvorlage

Auf Antrag eines Grundstückseigentümers haben die Ratsgremien seinerzeit beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 51 „Holtesch I“ eine 4. Änderung durchzuführen. Wesentlicher Inhalt dieser Planung ist die Änderung des Gewerbegebietes an der Nord-Ost-Seite der Steinfelder Straße in ein Mischgebiet.

Der entsprechende Planentwurf hat im Frühjahr 2022 öffentlich ausgelegen.

Mehrere betroffene Grundeigentümer bzw. Bewohner haben sich in diesem Verfahren zwar grundsätzlich für eine Änderung in ein Mischgebiet ausgesprochen; jedoch Bedenken zu den Gebäudehöhen und -größen erhoben.

Weiterhin hatte das Gewerbeaufsichtsamt angemerkt, dass das vorgelegte Schallgutachten – bezogen auf den Gewerbelärm – nicht ausreichend sei. Das Gutachten sei um eine Betrachtung der genehmigten Situation der gegenüberliegenden Betriebe zu ergänzen.

 

Aufgrund dieser Eingaben hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 30.05.2022 beschlossen, die Planzeichnung entsprechend der Eingaben der Anlieger anzupassen und das Schallgutachten gemäß der Stellungnahme des GAA zu überarbeiten; anschl. sei der Planentwurf erneut öffentlich auszulegen. 

 

Inzwischen haben mehrere Gespräche mit Herrn Regensdorff vom Gewerbeaufsichtsamt stattgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Betriebe im gegenüberliegenden Gewerbegebiet an der Steinfelder Straße, die über rechtskräftige Genehmigungen verfügen (u. a. Firma Heller) zur Zeit berechtigt sind, die Immissionsrichtwerte für ein GE voll auszuschöpfen. Zukünftig müssten aber die maßgeblichen Immissionsorte im gegenüber liegenden „neuen“ Mischgebiet berücksichtigt werden. Somit würde der genehmigte Bestandsschutz der Betriebe bei ihren nächsten Genehmigungsverfahren schalltechnisch erheblich eingeschränkt.

 

Fazit: Bei einer Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 4 Änderung des B-Planes Nr. 51 (Umwandlung eingeschränktes Gewerbegebiet in Mischgebiet) ergeben sich  Einschränkungen für die bestehenden Betriebe im Gewerbegebiet „Steinfelder Straße“ (B-Plan Nr. 63) hinsichtlich ihrer zulässigen Lärmemissionen.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Holtesch I“ nicht weiter zu führen und aufzuheben.

 

 


keine


keine