Gem. § 113 Nds. Schulgesetz
tragen die Schulträger die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen. Dazu
gehören unter anderem die Kosten für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und
Lernmitteln.
Um diese laufenden
Schulsachkosten zu decken, werden der Kardinal-von-Galen Schule, der
Grundschule Höner Mark und der Oberschule Dinklage jährlich Budgets zur Verfügung
gestellt. Aus diesen Budgets sind bestimmte Anschaffungen und bauliche
Unterhaltungskosten von den einzelnen Schulen zu finanzieren. Hierunter fallen
unter anderem bauliche Unterhaltungen, Lehr- und Lehrmittel,
Schulveranstaltungen, Verbrauchsmittel, Schul- und Sportfahrten, Bürobedarf,
geringfügige Einrichtungsgegenstände, Post- und Kommunikationsgebühren,
Gebrauchsgegenstände und Kosten für Wartungsverträge.
Bewirtschaftungskosten wie
u.a. für Heizung, Strom, Wasser und Reinigung der Schulen gehören nicht zum
Budget und werden separat im Haushalt ausgewiesen.
Das jährliche Budget der
Grundschule Höner Mark beträgt derzeit 42.100,00 Euro, das der
Kardinal-von-Galen Schule 38.100,00 Euro und das der Oberschule 112.900,00
Euro.
Aufgrund der allgemeinen
Kostensteigerung werden die Beträge wie folgt angepasst:
1. Für die Grundschulen:
a)
Der Grundbetrag für Lehr- und Lehrmittel von
14.000,00 € auf 16.000,00 €;
b)
Der Pro-Kopf-Betrag je Schüler von 18,00 € auf
22,00 €;
c)
Der Pauschalbetrag für bauliche Unterhaltung:
-
GS Kardinal-von-Galen: von 12.000,00 € auf
14.000,00 €;
-
GS Höner Mark: von 15.000,00 € auf 17.000,00
€.
2. Für die Oberschule:
a)
Der Grundbetrag für Lehr- und Lernmittel von
34.000,00 € auf 38.000,00 €;
b)
Der Pro-Kopf-Betrag je Schüler von 25,00 € auf
30,00 €;
c)
Der Pauschalbetrag für bauliche Unterhaltung
von 50.000,00 € auf 55.000,00 €.