Betreff
Erhöhung des jährlichen Schulbudgets für die Deckung der lfd. Schulsachkosten
Vorlage
DS-19-0164
Art
Sitzungsvorlage

Gem. § 113 Nds. Schulgesetz tragen die Schulträger die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln.

 

Um diese laufenden Schulsachkosten zu decken, werden der Kardinal-von-Galen Schule, der Grundschule Höner Mark und der Oberschule Dinklage jährlich Budgets zur Verfügung gestellt. Aus diesen Budgets sind bestimmte Anschaffungen und bauliche Unterhaltungskosten von den einzelnen Schulen zu finanzieren. Hierunter fallen unter anderem bauliche Unterhaltungen, Lehr- und Lehrmittel, Schulveranstaltungen, Verbrauchsmittel, Schul- und Sportfahrten, Bürobedarf, geringfügige Einrichtungsgegenstände, Post- und Kommunikationsgebühren, Gebrauchsgegenstände und Kosten für Wartungsverträge.

Bewirtschaftungskosten wie u.a. für Heizung, Strom, Wasser und Reinigung der Schulen gehören nicht zum Budget und werden separat im Haushalt ausgewiesen.

 

Das jährliche Budget der Grundschule Höner Mark beträgt derzeit 42.100,00 Euro, das der Kardinal-von-Galen Schule 38.100,00 Euro und das der Oberschule 112.900,00 Euro. 

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung werden die Beträge wie folgt angepasst:

1.   Für die Grundschulen:

a)   Der Grundbetrag für Lehr- und Lehrmittel von 14.000,00 € auf 16.000,00 €;

b)   Der Pro-Kopf-Betrag je Schüler von 18,00 € auf 22,00 €;

c)    Der Pauschalbetrag für bauliche Unterhaltung:

-      GS Kardinal-von-Galen: von 12.000,00 € auf 14.000,00 €;

-      GS Höner Mark: von 15.000,00 € auf 17.000,00 €.

2.   Für die Oberschule:

a)   Der Grundbetrag für Lehr- und Lernmittel von 34.000,00 € auf 38.000,00 €;

b)   Der Pro-Kopf-Betrag je Schüler von 25,00 € auf 30,00 €;

c)    Der Pauschalbetrag für bauliche Unterhaltung von 50.000,00 € auf 55.000,00 €.