Betreff
Bebauungsplan Nr. 56.3 "Van der Wal" - 2. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
a) Beschlussfassung über das Verfahren und Festlegung des Geltungsbereichs
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0173
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 das von Schewe-Immobilien vorgestellte Bebauungskonzept für den Bereich Van-der-Wal angenommen und beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage sowie den Bebauungsplan Nr. 56.3 „Van-der-Wal“ entsprechend zu ändern (Aufstellungsbeschluss für eine 2. Änderung des B-Planes). Außerdem ist gemäß Beschluss eine verkehrsplanerische Beurteilung durchzuführen.

 

In Gesprächen mit Planer und Landkreis hat sich inzwischen ergeben, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56.3 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich ist, da es sich um eine Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich und damit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Für das Bauleitplanverfahren bedeutet das, dass ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist: der Flächennutzungsplan wird im Rahmen des B-Plan-Verfahrens angepasst. Außerdem kann bei einem Verfahren nach § 13 a BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.

 

Inzwischen wurde mit der Schewe Grundstücks GmbH & Co.KG ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.

Vom beauftragten Planungsbüro IPW (Ingenieurplanung Wallenhorst) wurde ein Entwurf für die Bebauungsplanänderung erstellt, der in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt wird. (siehe Anlage)