Die Stadt Dinklage lässt seit Sommer 2021 ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) für ein Quartier im westlichen Stadtgebiet („Dinklage-West“) gemäß KfW Förderrichtlinie 432 Phase A erstellen. Damit wird eine erste Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept (2015) umgesetzt. Die Bestandsaufnahme im Rahmen der Konzepterstellung zeigte, dass in energetischer und teilweise auch in städtebaulicher Hinsicht in dem Gebiet Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht.
Der Rat der Stadt Dinklage hat mit Beschluss vom 21.12.2021 die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen „Dinklage-West“ gem. § 141 BauGB beschlossen. Dieser sog. Einleitungsbeschluss wurde mit öffentlicher Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht.
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen wurden am 14.11.2022
vom Verwaltungsausschuss gebilligt. In dem vorbenannten Gebiet wurden
städtebauliche Missstände gem. § 136 BauGB festgestellt. Diese betreffen in der
Hauptsache die bauliche und energetische Beschaffenheit von privaten
Wohngebäuden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an den
Klimaschutz und die Klimafolgenanpassungen sollen die Gebäudebestände durch
private Investitionen modernisiert und instandgesetzt werden. Mit der
förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes haben Eigentümer:innen die
Möglichkeit Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
entsprechend den Vorgaben des Einkommenssteuergesetzes erhöht abzuschreiben.
keine
Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Sanierungen im Gebäudebestand