Betreff
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dinklage-West“ gem. § 142 BauGB
Vorlage
DS-19-0179
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage lässt seit Sommer 2021 ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) für ein Quartier im westlichen Stadtgebiet („Dinklage-West“) gemäß KfW Förderrichtlinie 432 Phase A erstellen. Damit wird eine erste Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept (2015) umgesetzt. Die Bestandsaufnahme im Rahmen der Konzepterstellung zeigte, dass in energetischer und teilweise auch in städtebaulicher Hinsicht in dem Gebiet Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht.

 

Der Rat der Stadt Dinklage hat mit Beschluss vom 21.12.2021 die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen „Dinklage-West“ gem. § 141 BauGB beschlossen. Dieser sog. Einleitungsbeschluss wurde mit öffentlicher Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht.

Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen wurden am 14.11.2022 vom Verwaltungsausschuss gebilligt. In dem vorbenannten Gebiet wurden städtebauliche Missstände gem. § 136 BauGB festgestellt. Diese betreffen in der Hauptsache die bauliche und energetische Beschaffenheit von privaten Wohngebäuden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassungen sollen die Gebäudebestände durch private Investitionen modernisiert und instandgesetzt werden. Mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes haben Eigentümer:innen die Möglichkeit Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben des Einkommenssteuergesetzes erhöht abzuschreiben.

 


keine


Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Sanierungen im Gebäudebestand