Betreff
Beschluss über die Frist der Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 BauGB
Vorlage
DS-19-0180
Art
Sitzungsvorlage

Gem. § 142 Abs. 3 BauGB ist durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

 

Der Durchführungszeitraum der Sanierung wird somit auf 15 Jahre gem. § 142 BauGB begrenzt.


keine


Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Sanierungen im Gebäudebestand