Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
DS-19-0182
Art
Sitzungsvorlage

Die Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Einrichtung – Straßenreinigung – liegt als Anlage an.

 

Danach ergibt sich für das Jahr 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,0187 € als Gebührenobergrenze. Insbesondere bedingt durch die höheren Kosten der Fremdreinigung (geänderte Vereinbarung) ergeben sich erhöhte gebührenfähige Kosten. Im Sinne des öffentlichen Interesses (Energie- und Wirtschaftskrise) sollte im Jahre 2023 von einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr Abstand genommen und auf das Jahr 2024 verschoben werden.