Betreff
Bebauungsplan Nr. 31 "Am Burgwald III" - 4. Änderung -
(beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB)
a) Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereichs
b) Annahme des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0202
Art
Sitzungsvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Burgwald III“ aus dem Jahr 1971 ist hinsichtlich seiner Festsetzungen inzwischen überholt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat deshalb bereits im Jahr 2012 beschlossen, für diesen Bebauungsplan eine Neufassung aufzustellen. Aufgrund der Größe des Bebauungsplangebietes und der enthaltenen umfangreichen Grünfestsetzungen wurde dann im Jahr 2014 beschlossen, den Bebauungsplan nicht insgesamt, sondern nur in Teilbereichen je nach Erfordernis zu ändern. Im Jahr 2015 ist die 2. Änderung und im Jahr 2020 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 in Kraft getreten. Für das übrige Plangebiet besteht nach wie vor ein Aufstellungs-beschluss für eine Neufassung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr einen weiteren Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Burgwald III“ zu ändern – und zwar den mittleren Bereich zwischen den Bereichen der 2. und 3. Änderung. Ziel ist u. a. die Anpassung der Planung an die heutigen Gegeben-heiten und die planerische Umsetzung des Nachverdichtungskonzeptes. Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

 

Der Entwurf der Planzeichnung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31einschl. der geplanten textlichen Festsetzungen und Hinweise ist der Drucksache als Anlage beigefügt.


keine


Da für den geänderten Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung von 1990 bzw. 2017 Anwendung findet, werden künftig die Versiegelungsmöglichkeiten auf den Baugrundstücken gegenüber der bestehenden Planung eingeschränkt sein (60 % statt 100 %), was sich langfristig positiv auf Natur, Umwelt und Klima auswirkt.