Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-19-0218
Art
Sitzungsvorlage

1. Bauhof

Das Budget „Bauhof“ ist um 8.006,62 € überschritten worden.

Zurückzuführen ist dieses auf die Ersatz-Anschaffung eines Auffangkorbes für Schreddergut.

Der zuvor genutzte Auffangkorb war passgenau für den abgängigen Unimog gefertigt worden und konnte nicht mehr verwendet werden. Die Kosten für den neuen Auffangkorb beliefen sich auf 6.961,50 €.

Die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen sind auf Preissteigerungen beim Kraftstoff zurückzuführen.

 

2. Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten sind um 6.518,52 € überschritten worden (+ 0,96 %).

Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf die Reinigungskosten bei den Schulen. Diese sind insgesamt um 54.319,37 € überschritten worden.

Im Gegenzug konnten jedoch die Stromkosten um rd. 37.200 € (17,21 %) und die Heizkosten um rd. 24.700 € (13,48 %) verringert werden.

Die erhöhten Reinigungskosten sind u. a. damit begründet, dass an der Grundschule Höner Mark ab dem 01.08.2022 die Fremdreinigung eingeführt wurde; bei Aufstellung des Haushaltsplanes hatte dieses keine Berücksichtigung gefunden.

Zudem ist aufgrund von langfristigen Krankheitsfällen an der Oberschule die Reinigung durch eine Fremdfirma unterstützt worden.

Ebenfalls schlug das Entfernen der Beschriftungen/Hinweise (z. B. Pfeile auf Fußboden), die aufgrund der Coronamaßnahmen in den Schulen angebracht wurden, zu Buche; die Arbeiten sind von einer Fremdfirma ausgeführt worden.

Unter Berücksichtigung von noch ausstehenden Rechnungen (OOWV) sollte ein Betrag in Höhe von 9.500,00 € überplanmäßig genehmigt werden.

 

 

3. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich sowie weitere Angelegenheiten nach § 6 der Haushaltssatzung, u. a. über- und außerplanmäßige Tilgung von Darlehn) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

 

a)       Tilgungsleistungen

Die überplanmäßigen Auszahlungen für Tilgungsleistungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 14.341,87 €. Zurückzuführen sind die Mehrauszahlungen auf die Rückzahlung eines Kredits (außerplanmäßige Tilgung). Der Rückzahlungsbetrag belief sich auf 137.026,26 €.

Die überplanmäßigen Auszahlungen sind vom Bürgermeister gem. § 6 Nr. 7 der Haushaltssatzung genehmigt worden.  

 

Der Rat wird hiermit entsprechend unterrichtet.

 

 

4. Kiwittshöhe

Eine detailliertere Planung rund um das Regenrückhaltebecken am Wiesenweg liegt nun vor. Hierzu müsste für den Ausbau des Riedenweges eine Leitung vom Riedenweg durch die Straße Kiwittshöhe bis zum geplanten Regenrückhaltebecken verlegt werden. Daher sollte der Straßenendausbau Kiwittshöhe vorgezogen und im Jahr 2024 (statt ursprünglich in 2026) ausgebaut werden.

 

Die Kosten für Planung, Vermessung, Bodengutachten werden sich auf 20.000 € beziffern. Entsprechende Ermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht eingeplant worden; sie müssten außerplanmäßig bereitstellen werden.