Betreff
Bebauungsplan Nr. 111 "Sanderstraße/Goethestraße";
hier: Aufstellungsbeschluss, Festlegung des Geltungsbereichs und Beschlussfassung über das Verfahren
Vorlage
DS-19-0234
Art
Sitzungsvorlage

Die Lidl Vertriebs GmbH & Co KG, Cloppenburg, hat das Grundstück der „Oldenburger“ an der Ecke Sanderstraße/Goethestraße erworben. Geplant ist, die vorhandenen Gebäude abzubrechen und hier einen neuen Verbrauchermarkt zu errichten. 

Die Firma Lidl bittet um entsprechende Anpassung der städtischen Bauleitplanung. Ein/e Vertreter/in der Firma Lidl wird hierzu in der BUS-Sitzung Stellung nehmen.

 

Das betreffende Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 27 „Haverkamp“ aus dem Jahr 1974 ist das Grundstück als Gewerbegebiet mit einer zulässigen II-geschossigen Bebauung, einer GRZ von 0,8, einer GFZ von 1,6 und einem Immissionsrichtwert von 60/45 dB(A) ausgewiesen.

 

Zur Verwirklichung des Projektes ist eine Änderung der B-Plan-Ausweisung in „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ notwendig. Da der Bebauungsplan Nr. 27 im Jahr 2021 bereits für alle Wohnbaugrundstücke überarbeitet wurde (1. Änderung), bietet es sich an, für den verbliebenen Bereich, d. h. für alle ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Der entsprechende Geltungsbereich ist in Anlage dargestellt.

 

Da es sich um die Änderung der Ausweisung einer innerörtlichen Fläche handelt, ist laut Auskunft des Landkreises Vechta eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich. Bei diesem Verfahren wird der Flächennutzungsplan im B-Plan-Verfahren angepasst (Änderung von gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche).

 

Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist nachzuweisen, dass durch die Realisierung des Vorhabens keinerlei schädigende Auswirkungen auf die Innenstadt sowie auf die direkte Nachbarschaft hervorgerufen werden. Dazu sind vorab ein Einzelhandels-gutachten, ein verkehrliches Gutachten sowie ein Lärmgutachten einzuholen

 

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Keine. Alle aus der Bauleitplanung und den Gutachten resultierenden Kosten werden vom Antragsteller übernommen.


Bei Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren sind grds. ein Umweltbericht und eine Umweltprüfung entbehrlich; ein umweltplanerischer Fachbeitrag sollte aber erstellt werden.

 

Bei dem Baugrundstück handelt es sich derzeit um eine innerstädtische, nahezu vollkommen versiegelte Fläche. Im Bebauungsplan können Festsetzungen zur Verringerung der Versiegelung (GRZ, Pflanzgebote, Regenrückhaltung usw.) sowie zu sonstigen Maßnahmen für den Klimaschutz (Gründächer, Zisternen, Photovoltaik usw.) aufgenommen werden.