Betreff
Eventuelle Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Erweiterung einer Legehennenfarm in Bahlen
Vorlage
DS-19-0304
Art
Sitzungsvorlage

Auf der Legehennenfarm in Bahlen, an der Gemeindegrenze zu Märschendorf, sind derzeit ca. 72.000 Legehennenplätze in Bodenhaltung genehmigt.

Um diesen Standort auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, ist laut Auskunft des Betreibers der Farm eine Erhöhung der Tierzahlen notwendig. Für ihn gibt es nun die Möglichkeit, in östlicher Richtung Flächen zu erwerben und hier einen zusätzlichen Legehennenstall zu errichten. In diesem geplanten Stall könnten etwa 44.000 Legehennen in Bodenhaltung untergebracht werden (zusammen somit ca. 116.000 Tiere).

Sowohl der vorhandene als auch der geplante Legehennenstall würde jeweils mit einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage ausgestattet.  Dadurch könnte an dem Standort insgesamt eine Emissionsminderung erreicht werden.

Der Betreiber fragt an, ob die Stadt Dinklage zur Verwirklichung seines Vorhabens die dafür erforderliche Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) durchführen würde. Er weist hierzu darauf hin, dass vor Änderung des jetziges Stalles auf Bodenhaltung im Jahr 2012/13   102.000 Legehennen-plätze in Kleingruppenhaltung in dem Stall genehmigt waren.

 

Wegen der Lage des geplanten Stalles wird auf den anliegenden Plan verwiesen.

 

Die Verwaltung weist hierzu darauf hin, dass nach der Novellierung des BauGB 2013 die Dinklager Ratsgremien im Jahr 2014 allgemeine Kriterien zur Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Tierhaltungsanlagen beschlossen haben.

Danach gilt unter anderem, dass ein solcher Bebauungsplan von der Stadt Dinklage grds.  nur für bauliche Veränderungen oder Erweiterungen aufgestellt wird, die der Bestands-sicherung einer gewerblichen Tierhaltungsanlage dienen (z. B. Anpassung an gesetzliche und betriebliche Anforderungen), ohne dass die genehmigte Tierzahl erhöht wird.

Soll hingegen die genehmigte Tierzahl erhöht werden, ist nach diesen Kriterien Voraus-setzung, dass der Betriebsleiter auch Betriebseigentümer ist und seit längerem selbst am Betriebsstandort wohnt.

Dies ist hier nicht der Fall.

Für Erweiterungen von reinen Tierproduktionsbetrieben mit Erhöhung der Tierzahl ist eine Bauleitplanung nach diesen Kriterien ausgeschlossen.

 

Die Stadt Dinklage hat in den vergangenen Jahren drei vorhabenbezogene Bebauungspläne für Tierhaltungsanlagen aufgestellt: in einem Fall wurde die Tierzahl nicht erhöht und in einem zweiten Fall erfolgte die Erweiterung direkt auf dem Hof des Antragstellers. Bei dem dritten Bebauungsplan wurde einer Erhöhung der Tierzahl ausnahmsweise auch ohne Hofbezogenheit zugestimmt, da gleichzeitig ein anderer Stallstandort aufgegeben wurde.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass das Baufenster im einfachen Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“ (in Kraft seit 2018) nur den vorhandenen Bestand der Legehennenfarm in Bahlen umfasst; eine Erweiterungsfläche ist nicht ausgewiesen.

 

Im Übrigen hat der Betreiber der Legehennenfarm in Bahlen bereits im Jahr 2012 wegen dem Bau eines zusätzlichen Stalles bei der Stadt angefragt; damals wurde von ihm die Stilllegung seiner Stallanlage in Höne als Gegenleistung angeboten. Diese Anlage wurde aber inzwischen verkauft und wird vom neuen Eigentümer nach Modernisierung weiterhin betrieben..