Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Dinklage
Hier: Beschlussfassung über das finale Konzept
Vorlage
DS-19-0307
Art
Sitzungsvorlage

Die Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts fand – im Sinne des integrierten Gedankens – zum einen unter umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung, unter Beteiligung der Verwaltung, durch Hinzuziehung eines externen Stadtplanungsbüros und unter laufender Beteiligung der Lenkungsgruppe statt.

In den vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteiligungen, die im Rahmen der Erstellung des Konzeptes durchgeführt wurden, wurden Wünsche, Ideen und Anregungen gesammelt. Aus den Hinweisen der beiden Beteiligungsformate (Online-Umfrage auf der projekteigenen Webseite und Vor-Ort Beteiligung auf dem Wochenmarkt) konnten acht Handlungsfelder abgeleitet werden. In der parallel stattfindenden Beteiligung der Lenkungsgruppe – bestehend aus VertreterInnen der Politik, der Verwaltung, von Vereinen, Initiativen und anderen öffentlichen Institutionen – wurden ebenfalls Hinweise gesammelt, die identifizierten Handlungsfelder diskutiert und daran anschließend für jedes Handlungsfeld ein spezifischer Leitsatz entworfen. Die einzelnen Handlungsfelder und spezifischen Ziele wurden bereits durch Beschluss des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung des Stadtrats Dinklage vom 08.06.2023 beschlossen und waren Festlegung für den weiteren Prozess.

Diese Leitsätze waren Richtschnur für die im weiteren Prozess entwickelnden spezifischen Maßnahmen. Das Konzept formuliert 34 Maßnahmen und Maßnahmenpakete unterschiedlicher Priorisierung in den 8 Handlungsfeldern. Das Konzept bearbeitet schwerpunktmäßig die Stadtmitte, den Bereich der Dinkel, sowie den Anschluss an den Burgwald und Bürgerpark.

Durch diese fachliche Auseinandersetzung wurden die Analysen, die Zielformulierung, die Konzeptbausteine sowie die Umsetzungssetzungsstrategie jeweils mit den Belangen, Zielen und Konzepten der verschiedenen Handlungsfelder abgewogen und folgen damit wiederum dem Anspruch des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Die bestehenden gesamtstädtischen Konzepte und teilräumlichen Entwicklungen sind dabei in die Erarbeitung des vorliegenden Konzeptes eingeflossen.

 

Das Konzept umfasst nunmehr

 - die Bestandsaufnahme und -analyse

 - die thematisch gegliederte SWOT-Analyse (d.h. Analyse von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken)

 - Entwicklung eines Masterplans und Leitziele

 - Spezifische Handlungsfelder

 - die Umsetzungsstrategie mit Aussagen zu Evaluierung und Monitoring

 - die Maßnahmen- und Strategieplanung

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erfüllt in selben Maße die inhaltlichen Erfordernisse als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und ist somit Grundlage für die Bewerbung um Aufnahme in das Städtebauförderprogramm. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird zur Einreichung in einzelnen gesamtstädtischen Aspekten noch einmal zusammengefasst und in die formellen Vorgaben des Landes samt der zugehörigen Formalia gebracht.

 

Das Büro Lichtenstein Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus Hamburg wird, vertreten durch Herrn Kauder und Herrn Vogt, in der Sitzung vortragen.

 


Keine direkten Auswirkungen.

Bei der Umsetzung des Konzepts und der Maßnahmen entstehen finanzielle Auswirkungen. Im Rahmen einer Förderung der Maßnahmen sind komplementär Mittel aufzubringen.

 


Hoch (bei Erreichen der Ziele und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes)