1. Verfahren
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 28.07.2023 das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungen der Amprion Offshore GmbH, die als Erdkabel von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich, Anlandung Norderney-Korridor) nach Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) verlegt werden sollen, eingeleitet.
In einem Raumordnungsverfahren werden alle sinnvollen
Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter
Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.
Basierend auf dieser Abstimmung wurde der sachliche und räumliche
Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser war Grundlage für die von der
Vorhabenträgerin bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden
Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Trassen- und
sonstigen Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die
erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.
Die Antragsunterlagen liegen zur Einsicht für die Öffentlichkeit
beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg in der Zeit vom
10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 aus.
Jedermann kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der
Auslegung, das ist bis einschließlich 12.10.2023 beim Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems schriftlich, zur Niederschrift oder in
elektronischer Form zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen
werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch
an die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH weitergegeben. Die Stadt Dinklage
wurde mit Schreiben vom 28.07.23 (Eingegangen am 01.08.23) am ROV beteiligt.
Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen
Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung.
Für die geplanten Leitungen wird anschließend die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des
Raumordnungsverfahrens die notwendigen Planfeststellungsverfahren durchführen.
2.
Gesetzliche Vorgaben
Im Rahmen des „Netzentwicklungsplans Strom“ entwickeln die vier
deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Zielnetzstruktur für das deutsche
Übertragungsnetz der Zukunft. Gemäß Paragraph 17d Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) ist derjenige ÜNB, an dessen Umspannanlage ein Offshore-System
angebunden wird, verpflichtet, das gesamte Anbindungssystem von der
Umspannanlage bis zum Offshore-Windpark zu realisieren.
3.
Netzanschlüsse im südlichen Niedersachsen und nördlichen
Nordrhein-Westfalen
BalWin1 und BalWin2 heißen zwei der Anbindungssysteme, die
Nordsee-Windstrom in das Übertragungsnetz einspeisen sollen. Der
Netzverknüpfungspunkt von BalWin1 ist Wehrendorf im südlichen Osnabrücker Land.
Der Netzverknüpfungspunkt von BalWin2 ist Westerkappeln im nördlichen
Nordrhein-Westfalen.
4.
Inbetriebnahme 2029 und 2030
Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der
Landseite und größtenteils auch auf der Seeseite parallel zueinander
installiert. Bei BalWin1 handelt es sich um eine rund 360 Kilometer lange
Verbindung. Etwa 155 Kilometer davon verlaufen auf See. BalWin2 kommt auf eine
gesamte Trassenlänge von rund 380 Kilometern, wobei etwa 165 Kilometer davon
auf See verlaufen. Landseitig sind sowohl BalWin1 als auch BalWin2 als Erdkabel
in Gleichstromtechnik geplant. Sie sollen jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt
übertragen, wodurch in Summe etwa der Bedarf von vier Millionen Menschen aus
Offshore-Windenergie gedeckt werden kann. Die Anbindungssysteme sollen 2029
(BalWin1) und 2030 (BalWin2) in Betrieb gehen.
5.
Betroffenheit der Stadt Dinklage
Das Raumordnungsverfahren sieht zwei Trassenkorridore vor, die den
hiesigen Raum tangieren. -Der Vorzugskorridor (Korridor 101) des ROV verläuft
durch die Ortschaften Wulfenau und Bünne.
Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta:
Nach Einschätzung des Landkreises Vechta ist der Korridor 101,
welcher westlich von Dinklage verläuft, aufgrund der empfindlichen
naturräumlichen Gegebenheiten als „nicht geeignet“ anzusehen. Die betroffenen
Flächen sind als Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft im RROP festgelegt. Außerdem
sei mit Konflikten an vielen Kleingewässern zu rechnen.
Ferner sind im RROP folgende Festsetzungen vorzufinden, die einer
Ausweisung einer Stromtrasse entgegenstehen sollten:
Vorranggebiet Windenergienutzung
Vorranggebiet Biotopverbund
Vorbehaltsgebiet Wald
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotenzials
Leitungstrassen Strom und Gas
Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage:
SO Wind
Waldflächen
Fläche für die Landwirtschaft
Leitungstrassen Strom und Gas
42. FNP Änderung „BaDiHo“
Verbindliche Bauleitplanung und Satzungsbereiche:
Außenbereichssatzung „Wulfenau“
Bebauungsplan Nr. 87d „Windpark Wulfenauer Mark“
Bebauungsplan Nr. 45 „Wulfa Mast“
Keine
Hoch