Betreff
Raumordnungsverfahren für die Planung von Landkorridoren zur Anbindung von Offshore-Netzanbindungsprojekten zu den Netzverknüpfungspunkten Wehrendorf und Westerkappeln (BalWin1 und BalWin2)
Vorlage
DS-19-0308
Art
Sitzungsvorlage

 

1.    Verfahren

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 28.07.2023 das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungen der Amprion Offshore GmbH, die als Erdkabel von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich, Anlandung Norderney-Korridor) nach Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) verlegt werden sollen, eingeleitet.

In einem Raumordnungsverfahren werden alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Basierend auf dieser Abstimmung wurde der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser war Grundlage für die von der Vorhabenträgerin bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Trassen- und sonstigen Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.

Die Antragsunterlagen liegen zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg in der Zeit vom 10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 aus.

Jedermann kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegung, das ist bis einschließlich 12.10.2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch an die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH weitergegeben. Die Stadt Dinklage wurde mit Schreiben vom 28.07.23 (Eingegangen am 01.08.23) am ROV beteiligt.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung.

Für die geplanten Leitungen wird anschließend die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens die notwendigen Planfeststellungsverfahren durchführen.

2.    Gesetzliche Vorgaben

Im Rahmen des „Netzentwicklungsplans Strom“ entwickeln die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Zielnetzstruktur für das deutsche Übertragungsnetz der Zukunft. Gemäß Paragraph 17d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist derjenige ÜNB, an dessen Umspannanlage ein Offshore-System angebunden wird, verpflichtet, das gesamte Anbindungssystem von der Umspannanlage bis zum Offshore-Windpark zu realisieren.

3.    Netzanschlüsse im südlichen Niedersachsen und nördlichen Nordrhein-Westfalen

BalWin1 und BalWin2 heißen zwei der Anbindungssysteme, die Nordsee-Windstrom in das Übertragungsnetz einspeisen sollen. Der Netzverknüpfungspunkt von BalWin1 ist Wehrendorf im südlichen Osnabrücker Land. Der Netzverknüpfungspunkt von BalWin2 ist Westerkappeln im nördlichen Nordrhein-Westfalen.

4.    Inbetriebnahme 2029 und 2030

Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und größtenteils auch auf der Seeseite parallel zueinander installiert. Bei BalWin1 handelt es sich um eine rund 360 Kilometer lange Verbindung. Etwa 155 Kilometer davon verlaufen auf See. BalWin2 kommt auf eine gesamte Trassenlänge von rund 380 Kilometern, wobei etwa 165 Kilometer davon auf See verlaufen. Landseitig sind sowohl BalWin1 als auch BalWin2 als Erdkabel in Gleichstromtechnik geplant. Sie sollen jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt übertragen, wodurch in Summe etwa der Bedarf von vier Millionen Menschen aus Offshore-Windenergie gedeckt werden kann. Die Anbindungssysteme sollen 2029 (BalWin1) und 2030 (BalWin2) in Betrieb gehen.

5.    Betroffenheit der Stadt Dinklage

Das Raumordnungsverfahren sieht zwei Trassenkorridore vor, die den hiesigen Raum tangieren. -Der Vorzugskorridor (Korridor 101) des ROV verläuft durch die Ortschaften Wulfenau und Bünne.

 

Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta:

Nach Einschätzung des Landkreises Vechta ist der Korridor 101, welcher westlich von Dinklage verläuft, aufgrund der empfindlichen naturräumlichen Gegebenheiten als „nicht geeignet“ anzusehen. Die betroffenen Flächen sind als Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft im RROP festgelegt. Außerdem sei mit Konflikten an vielen Kleingewässern zu rechnen.

Ferner sind im RROP folgende Festsetzungen vorzufinden, die einer Ausweisung einer Stromtrasse entgegenstehen sollten:

Vorranggebiet Windenergienutzung

Vorranggebiet Biotopverbund

Vorbehaltsgebiet Wald

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotenzials

Leitungstrassen Strom und Gas

 

 

 

 

Flächennutzungsplan der Stadt Dinklage:

SO Wind

Waldflächen

Fläche für die Landwirtschaft

Leitungstrassen Strom und Gas

42. FNP Änderung „BaDiHo“

 

Verbindliche Bauleitplanung und Satzungsbereiche:

Außenbereichssatzung „Wulfenau“

Bebauungsplan Nr. 87d „Windpark Wulfenauer Mark“

Bebauungsplan Nr. 45 „Wulfa Mast“

 


Keine


Hoch