Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
DS-19-0311
Art
Sitzungsvorlage

1. Bestuhlung in der Aula der Oberschule

In der großen Aula der Oberschule wurden in der Vergangenheit größere Veranstaltungen wie Konzerte der Musikschule Romberg, Bürger- und Kulturring, Kolpingorchester u. a. durchgeführt. Die Aula soll nunmehr nach den Bestimmungen der Nds. Versammlungsstättenverordnung als Versammlungsstätte genehmigt werden. Bis dato ist es so, dass für jede Nutzung der Aula als Veranstaltungsort eine Einzelgenehmigung beantragt werden musste.

Ein für die Genehmigung erforderliches Brandschutzkonzept liegt vor. Hiernach und gem. den Bestimmungen der Verordnung müssen die Besucherstühle bei größeren Veranstaltungen fest miteinander verbunden werden. Durch diese sog. „Paniksicherung“ wird verhindert, dass die Stühle im Ernstfall nicht die Fluchtwege versperren und somit zum Hindernis für die Besucher werden.

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Zuwendungen für Investitionen kleinerer Kulturvereine“ der Oldenburgischen Landschaft hat der „Bürger- und Kulturring Stadt Dinklage“ einen Antrag auf Anschaffung von Stühlen gestellt und eine Zuwendung von 15.000,00 € erhalten.

Aus fördertechnischen Gründen und in Absprache mit der Verwaltung hat der Verein 125 Stühle in Auftrag gegeben. Es wurde vereinbart, dass der geforderte Eigenanteil des Vereins in Höhe von 7.820,70 € von der Stadt Dinklage übernommen wird.

Um die Anzahl von 500 mit Paniksicherung ausgestatteten Stühle zu erreichen, hat die Stadt die restlichen 125 Stühle zum Gesamtpreis in Höhe von 22.301,01 € in Auftrag gegeben.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 30.121,71 € ist somit als außerplanmäßige Aufwendung zu genehmigen.

 

Im Rahmen der Schulsachkosten beteiligt sich der LK Vechta mit 60 % (18.073,01 €) an den Kosten.

 

 

 

 

 

2. Übernahme Personalkosten Kindergarten St. Johannes, In der Wiek

Die Kirchengemeinde St. Catharina hat als zukünftiger Träger der Kita St. Johannes den Antrag auf Zahlung von 140.000,00 € Betriebskostenzuschuss/Liquiditätszuschuss (für die Monate August und September 2023) beantragt.

Grund ist die verspätete Eröffnung der Kita St. Johannes, In der Wiek. Mit einer Inbetriebnahme ist nach derzeitigem Stand zum 01.10.2023 zu rechnen.

Neben der Kindergartenleiterin, die zum 01.05.2023 eingestellt wurde, ist zum 01.08.2023 das Betreuungspersonal, das hauswirtschaftliche Personal sowie das Reinigungspersonal eingestellt worden.

Nach vorsichtiger Schätzung fallen monatlich ca. 72.000 € Personalkosten (ohne Vorlaufkosten KiTa-Leitung) an, davon zahlt das Bischöflich Münstersche Offizialat einen Abschlag von 4.000 €/Monat. Da eine Betriebserlaubnis erst zur tatsächlichen Betriebsaufnahme gestellt werden kann (01.10.2023), fließen für die Monate August und September 2023 keine Finanzhilfemittel des Landes Niedersachsen.

Die Etatzuweisung wird erstellt, sobald alle relevanten Daten vorliegen und der Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsaufnahme bekannt ist. Im Anschluss werden dann die monatlichen Abschlagszahlungen an die Etatzuweisung 2023/2024 angepasst.

 

Im Haushalt 2023 sind beim Kindergarten St. Johannes lediglich Mittel für die Übernahme des Defizits in Höhe von 106.800,00 € eingeplant.

Entsprechende überplanmäßige Aufwendungen für Liquiditäshilfen / Abschlagzahlungen von Personalkosten in Höhe von 140.000,00 € bedürfen  der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage.

 

 

3. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich sowie weitere Angelegenheiten nach § 6 der Haushaltssatzung, u. a. über- und außerplanmäßige Tilgung von Darlehn) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

 

Die Stadt Dinklage hat bislang Geschäftsanteile an der VR Bank Dinklage-Steinfeld eG in Höhe von 2.500,00 €. Nach Rücksprache mit der VR-Bank können die Anteile auf insgesamt 5.200 € (260 Anteile á 50,00 €) erhöht werden. Die außerplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich somit auf 2.700,00 €; sie wurden vom Bürgermeister genehmigt. Der Rat wird hiermit entsprechend unterrichtet.