Lt. den aktuellen
Vorschriften des Brandschutzes ist es so, dass derzeit für außerschulische
Veranstaltungen nur 199 Besucher zugelassen sind. Soll die Zahl überschritten
werden, ist eine Genehmigung nach der Nds. Versammlungsstätten-Verordnung
erforderlich. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Vechta.
Für diese Genehmigung ist ein
Brandschutzkonzept erforderlich.
Ein Brandschutzkonzept wurde
von der Dekra GmbH erstellt; beauftragter Sachverständiger vor Ort war der
Dinklager Dipl.-Ing. Sven Dumm. Das
Brandschutzkonzept liegt dem Landkreis Vechta vor.
Eine stattgefundene Begehung
mit dem Brandschutzprüfer und der Architektin Elke Meinert-Bahlmann hat
ergeben, dass mehrere bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Frau
Meinert-Bahlmann wird diese in der Sitzung vorstellen.