Betreff
Bauliche Sanierungsmaßnahmen an der Schüleraula der Oberschule hinsichtlich der Genehmigung als Versammlungsstätte
Vorlage
DS-19-0325
Art
Sitzungsvorlage

Lt. den aktuellen Vorschriften des Brandschutzes ist es so, dass derzeit für außerschulische Veranstaltungen nur 199 Besucher zugelassen sind. Soll die Zahl überschritten werden, ist eine Genehmigung nach der Nds. Versammlungsstätten-Verordnung erforderlich. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Vechta.

Für diese Genehmigung ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.

Ein Brandschutzkonzept wurde von der Dekra GmbH erstellt; beauftragter Sachverständiger vor Ort war der Dinklager Dipl.-Ing. Sven Dumm.  Das Brandschutzkonzept liegt dem Landkreis Vechta vor.

 

Eine stattgefundene Begehung mit dem Brandschutzprüfer und der Architektin Elke Meinert-Bahlmann hat ergeben, dass mehrere bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Frau Meinert-Bahlmann wird diese in der Sitzung vorstellen.