Betreff
Zukunft des Jugendparlament der Stadt Dinklage; hier: mögliche Auflösung
Vorlage
DS-19-0333
Art
Sitzungsvorlage

Nach dem Impuls der SPD und den Arbeitskreissitzungen wurde das erste Dinklager Jugendparlament am 12.09.2021 gewählt und trat zur konstituierenden Sitzung am 11.11.2021 zusammen. Laut Satzung wird das Jugendparlament für die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zum nächsten Wahltermin im Amt.

Nach der Satzung des Jugendparlamentes sollen 15 Dinklager Jugendliche im Alter von 12 bis 21 das Jugendparlament bilden.

Das Jugendparlament bestand zunächst aus 13 Mitgliedern. Die Arbeit wurde trotz des Wegzuges von 2 Mitgliedern mit 11 Dinklagern*innen weitergeführt.

 

Eine Begleitung durch ein Mentoring-Programm, z.B. durch die Ratsmitglieder wurde beraten, aber durch die Mehrheit der Mitglieder des JUPaA abgelehnt.

Die Wahlwoche sollte vom 21.-27.09.2023 stattfinden. Nach Gesprächen, Anschreiben der Jugendlichen, der Schulen und der Vereine und Verbände lagen der Stadt Dinklage nur 3 Bewerber bis vor den Sommerferien vor. In einem Gespräch mit dem Leiter der Oberschule, Herrn Kamlage und Herr Echtermann, wurde vereinbart, dass direkt nach den Sommerferien das Jugendparlament in den Klassen nochmal zu bewerben.

Zur Sitzung des Jugendparlamentes am 03.11. lagen dann 27 Bewerbungen von Dinklagern*innen vor. Zur Weiterführung des Jugendparlamentes wünschten sich die Mitglieder weniger starre Regeln zur Führung und Leitung des Jugendparlamentes.

Hieraus entstand zunächst die Idee, das Jugendparlament in ein Jugendteam zu überführen, wie z.B. in Damme. Hierzu wäre aber ein Auflösungsbeschluss des Rates notwendig. Das Jugendteam hätte dann einen freieren Handlungsrahmen bei gleichen Möglichkeiten zur Beteiligung in den politischen Gremien und einen gleichen finanziellen Rahmen zur Umsetzung von Ideen und Projekten. Das Jugendteam wäre eine offene Zusammensetzung. Weitere Jugendliche könnten zum Team dazukommen.

Aus der Sitzung des Jugendparlamentes am 03.11. wurde auch eine Zwischenstellung überlegt, in der das Jugendparlament bestehen bleibt aber keine Wahl stattfinden wird. Hier müsste die Satzung und Geschäftsordnung angepasst werden und es würde auch der Vorteil entstehen, dass alle interessierten Jugendlichen, die sich beworben haben, beteiligt werden. Arbeitskreise könnten wie beim Jugendteam gegründet werden. Im Unterschied zum Jugendteam wäre das Jugendparlament aber eine geschlossene Organisationsform mit einer Satzung und einer Geschäftsordnung.