Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
DS-19-0344
Art
Sitzungsvorlage

Die Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Einrichtung – Straßenreinigung – liegt als Anlage an.

 

Danach ergibt sich für das Jahr 2024 eine Gebühr in Höhe von 1,1199 € als Gebührenobergrenze. Insbesondere bedingt durch die höheren Kosten der Fremdreinigung (Ergebnis der Ausschreibung) ergeben sich erhöhte gebührenfähige Kosten. Im Sinne des öffentlichen Interesses (Grundsteuerreform 2025) sollte im Jahre 2024 von einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr Abstand genommen werden und auf das Jahr 2025 verschoben werden.