Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
DS-19-0344
Art
Sitzungsvorlage
Die Gebührenbedarfsberechnung für die
öffentliche Einrichtung – Straßenreinigung – liegt als Anlage an.
Danach ergibt sich für das Jahr 2024 eine
Gebühr in Höhe von 1,1199 € als Gebührenobergrenze. Insbesondere bedingt durch
die höheren Kosten der Fremdreinigung (Ergebnis der Ausschreibung) ergeben sich
erhöhte gebührenfähige Kosten. Im Sinne des öffentlichen Interesses
(Grundsteuerreform 2025) sollte im Jahre 2024 von einer Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühr Abstand genommen werden und auf das Jahr 2025
verschoben werden.