Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
DS-19-0345
Art
Sitzungsvorlage

1. Kindertagesstätte St. Johannes, In der Wiek 11

Die Gesamtbaukosten für die Kindertagesstätte inkl. Außenanlagen werden sich auf rd. 5.695.000 € belaufen. Haushaltsmittel standen insgesamt 5.230.000,00 € zur Verfügung, so dass sich überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 465.000 € ergeben.

 

Zurückzuführen ist dieses u. a. auf die Änderung der Gruppenräume. Ursprünglich waren 2 Kinderkrippengruppe eingeplant; entstanden sind nunmehr 4 Krippengruppen.

Aufgrund dessen sind die Außenanlagen für den Krippenbereich größer bemessen worden (Spielbereich für max. 60 anstatt max. 30 Kinder), welches höhere Kosten nach sich gezogen hat. Darüber hinaus kam es im Bereich der Außenanlagen zu starken Preissteigerungen.

 

Die Nebenkosten wie Stromanschluss, Wasseranschluss, Baugenehmigungen und Ausschreibungskosten, die sich auf insgesamt rd. 97.000 € beziffern, sind vom Planer seinerzeit nicht in dieser Höhe eingeplant worden. Zum Beispiel waren für die heute notwendigen Anschlussleistungen von Neubauten (Wärmepumpe, Lüftungsanlage, Konvektomaten, PV-Anlage) die vorhandenen Stromleitungen der EWE nicht ausreichend. Es musste daher eine neue Leitung vom Hausanschlussraum bis zum nächsten Verteilerschrank (an der Brücke In der Wiek) verlegt werden. Kostenpunkt für den gesamten Stromanschluss ca. 47.500 €. Für die Baugenehmigung des Landkreises Vechta inkl. Prüfstatik wurden ca. 30.000 € in Rechnung gestellt.

 

 

2. Investitionskostenzuschuss an das Bischöflich Münstersche Offizialat für die Einrichtung der Kindertagesstätte St. Johannes

 

Die Kosten der Möblierung und der Telefonanlage belaufen sich voraussichtlich auf rd. 230.000 €. Diese  übernimmt zunächst das Bischöflich Münstersche Offizialat. Gemäß Vereinbarung trägt die Stadt Dinklage 90 % der Investitionskosten (= 207.000 €). Hierfür sind keine Mittel im Haushalt eingeplant.

 

Ein entsprechender Antrag des Bischöflich Münsterschen Offizialats mit einer detaillierten Auflistung der Rechnungen liegt bislang noch nicht vor. Insofern ist bislang nicht bekannt, ob noch weitere Investitionen seitens des Offizialats getätigt wurden, an denen sich die Stadt Dinklage beteiligen muss.

 

Unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten wird vorgeschlagen, außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 250.000,00 € zu genehmigen.

 

 

3. Sanierung der Beleuchtung in der alten Sporthalle

Bei der Sporthalle handelt es sich um eine Schulsporthalle, die also von der Oberschule im Rahmen des Schulsportes als auch für den Vereinssport genutzt wird.  

Die Beleuchtung der Sporthalle wurde 2014 im Rahmen eines bundesweiten Förderprogramms zur CO2-Einsparung komplett saniert.  Im Rahmen der Sanierung wurden u. a. auch 162 neue „LED-Stripes“ (also die eigentlichen Leuchtmittel) eingebaut.  Mittlerweile sind über 50 dieser Leuchten ausgefallen und zwar insbesondere in den letzten Monaten. Gewährleistungsansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Der Schulträger ist für den Bau, Betrieb und Wartung seiner Schulsportstätten gem. den gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich und hat die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Für den Schulsport ist lt. den Unfallverhütungsvorschriften eine gleichmäßige Ausleuchtung der Halle mit einer Luxstärke von mind. 300 erforderlich.  Gleiches gilt für den außerschulischen Betrieb einer Sporthalle, wobei im Wettkampfbetrieb eine Luxstärke von bis zu 500 Lux gefordert werden kann. Es bestünde bei weiteren Ausfällen von Leuchtmitteln die Gefahr, dass u. a. Handballspiele  nicht mehr stattfinden können.

 

Somit ist ein kompletter Austausch der Leuchtmittel zeitnah vorzunehmen. Die Maßnahme wird beschränkt ausgeschrieben und ist außerplanmäßig zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich lt. Kalkulation des Elektroingenieurs auf rd. 40.000,00 €. Sie bedürfen der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage.

Der Landkreis Vechta übernimmt im Rahmen der Schulsachkosten 60 % der Kosten (24.000 €); der Eigenanteil der Stadt Dinklage beläuft sich somit auf 16.000 €.

 

 

4. Laufbahn Jahnstadion

Im Haushalt 2023 sind Mittel für die Erneuerung der Laufbahn im Jahnstadion in Höhe von 800.000 € eingeplant worden. Weiter sind vom Rat der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 26.09.2023 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 400.000 € genehmigt worden, so dass für die Maßnahme insgesamt 1.200.000 € zur Verfügung stehen (inkl. Entfernung der Altlasten).

 

Im Zuge der nun erfolgten Auskofferungsarbeiten hat sich herausgestellt, dass die Mengen der Altlasten weitaus größer sind und dass der Oberboden mit PAK und PCB belastet ist. Dies war zum damaligen Zeitpunkt nicht ersichtlich.

Die aktuelle Kostenschätzung liegt nunmehr bei 1.470.000,00 €.

Die weiteren überplanmäßigen Auszahlungen, die der Genehmigung des Rates bedürfen, beziffern sich somit auf 270.000,00 €.

 

Es sind Fördermittel vom Land in Höhe von 146.200,00 € (Maximalförderung) zu erwarten.

 

5. Budget Jahnstadion

Der TV Dinklage e. V. hat bekanntlich die Betriebsführung u. a. für das Jahnstadion übernommen. Hierfür ist eine Budget eingerichtet. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 vereinbart, dass die Summe des Budget nicht geändert wird; die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr sollen darzulegen und über das Budget hinaus gezahlt werden.

Die Endabrechnungen für Strom und Gas liegen nunmehr vor; danach belaufen sich die Mehrkosten auf 8.295,81 €. Rechtlich handelt es sich um überplanmäßige Aufwendungen, die der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage bedürfen.