Betreff
Zweite Anpassung der "Richtlinie der Stadt Dinklage zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung" - Ergänzung um den Baustein "Förderung von Solarenergie"
Vorlage
DS-19-0346
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage möchte den Ausbau von Solarstromanlagen, respektive Photovoltaik vorantreiben. Neben der Reduzierung des CO2 Ausstoßes und dem damit verbundenen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes, wird durch diese Maßnahme die Eigenversorgung und Partizipation der Bürger erhöht. Nicht zu unterschätzen ist die physisch räumliche Kommunikation, sprich, das „sichtbar“ werden von Solaranlagen aufgrund der Förderung. Bürgerinnen und Bürger reden darüber und werden durch die Förderung zusätzlich motiviert, sich mit dem Thema zu beschäftigen und ihrerseits die Anschaffung in Erwägung ziehen. Gefördert werden Stecker- Solargeräte sowie Mietstromkonzepte. Bis 2017 profitierten lediglich Hauseigentümer von der Solarförderung. Durch das Mietstromgesetz  können seitdem auch Mieter vom günstigen Solarstrom profitieren, da der Vermieter nur dann eine staatliche Förderung erhält, wenn er den Strom unter 90% des Preises des Grundversorgers veräußert.

Mieter ohne eigene Immobilie erhalten durch Stecker- Solargeräte sowie Mietstromkonzepte eine Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.

 


Die Stadt Dinklage stellt für die „Förderung von erneuerbaren Energien“ 30.000 Euro in den Haushalt für 2024 ein.

 


Einsparung von CO2