Betreff
Förderrichtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Dinklager Innenstadt
Vorlage
DS-19-0347
Art
Sitzungsvorlage

Um dem Leerstand von Gewerbeeinheiten in der Dinklager Innenstadt entgegenzuwirken, ist die Dinklager Bürgeraktion vor einiger Zeit mit der Idee an die Stadt Dinklage herangetreten, eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Neugründungen/Start-ups bei der Neuvermietung von Leerständen aufzustellen. Gleichzeitig soll dieses Förderprogramm die Dinklager Innenstadt beleben und somit die Attraktivität steigern.

 

Der in der Anlage beigefügte Entwurf wurde von der Bürgeraktion gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeitet und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Mietzuschuss für Neugründungen/Start-ups und gibt so einen Anreiz zu einer Neueröffnung.

 

Einige umliegende Städte und Gemeinden haben bereits ähnliche Förderrichtlinien aufgestellt, um leerstehende Gebäude bzw. Ladenlokale wieder mit „Leben“ zu füllen.  

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 wurde für diese Förderrichtlinie ein Betrag in Höhe von 20.000,- € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Förder-Obergrenze von 500,- €/Monat und der maximalen Laufzeit von 15 Monaten kann davon ausgegangen werden, dass mindestens drei Neugründungen gefördert werden könnten. Ausgehend von den derzeit leerstehenden Ladenlokalen und dem durchschnittlichen Mietpreis für die Geschäftseinheiten im Dinklager Innenstadtbereich (ca. 4,50 € bis 7,50 €) kann sich die Anzahl der förderfähigen Neugründungen noch erhöhen. 

 


20.000,-€