Betreff
Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 87 b "Windpark Langwege", Nr. 87 c "Windpark Höne" und Nr. 87 d "Windpark Wulfenauer Mark" mit baugestalterischen Vorschriften;
a) Aufstellungsbeschlüsse
b) Annahme der Entwürfe und Auslegungsbeschlüsse
Vorlage
DS-19-0386
Art
Sitzungsvorlage

Hierzu wird zunächst auf die Drucksache DS-19-0367 sowie auf die Beratung im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung am 29.01.2024 und im Verwaltungsausschuss am 22.02.2024 verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Dinklage dahingehend vorzubereiten, dass die neuen Sonderbauflächen für die Windenergienutzung – mit Ausschlusswirkung - auf Grundlage der vorgestellten Flächenanalyse im F-Plan dargestellt werden.

 

Die vorhandenen Windparks in Dinklage sind seit dem Jahr 2006 als Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Außerdem wurden alle bestehenden Windkraftanlagen im Jahr 2006 durch die Bebauungspläne Nr. 87 a „Windpark Bünner Wohld“, Nr. 87 b „Windpark Langwege“, Nr. 87 c „Windpark Höne“ und Nr. 87 d „Windpark Wulfenauer Mark“ konkret mit Standort und Höhenbegrenzung festgesetzt.

 

In den nächsten Jahren steht für alle 4 Windparks ein Repowering an; d. h. die Altanlagen werden durch neue leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden.

 

Um dieses Repowering zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan Nr. 87 a „Windpark Bünner Wohld“ im Jahr 2022 neu aufgestellt; die in diesem neuen B-Plan festgesetzten 4 großen Windenergieanlagen sind inzwischen genehmigt.

 

Für das Repowering der anderen drei Windparks besteht nach neuer Rechtslage die Möglichkeit, das Repowering der Altanlagen innerhalb bzw. im Umfeld der im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen ohne eine konkrete Standortfestsetzung und Höhenbegrenzung in einem Bebauungsplan durchzuführen. Die erforderlichen Untersuchungen zur Standortfindung erfolgen dann durch den Projektbetreiber; letztlich fließen alle Aspekte und Gutachten zur Festlegung der Anlagenstandorte in ein BImSchG-Verfahren mit öffentlicher Beteiligung ein.

 

Um das Repowering der Windenergieanlagen in den Windparks Höne, Langwege und Wulfenau zu beschleunigen, schlägt die Verwaltung vor, die Bebauungspläne Nr. 87 c, 87c und 87 d aufzuheben, damit die Windparkbetreiber zeitnah mit ihren Überlegungen und Untersuchungen zum Ersatz der Altanlagen starten können.

 

Für die Aufhebung eines Bebauungsplanes ist ein förmliches Verfahren wie bei einer B-Plan-Aufstellung erforderlich; d. h. auch bei einer Bebauungsplanaufhebung müssen die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

 

 

 

 

 


Planungs- und Bekanntmachungskosten


Im Aufhebungsverfahren keine.

Die Auswirkungen auf Klima, Natur und Landschaft sind von den Windparkbetreibern im Rahmen der Vorbereitung der BImSchG-Verfahren zu untersuchen; in diesen Verfahren sind auch die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

 

Übergeordnet ist der Ausbau von erneuerbaren Energien und das Repowering aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen.