Betreff
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des LK Vechta über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Dinklage
a) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 sowie Nichtaufstellung eines konsolidierten Gesamtabschluss 2022
b) Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Vorlage
DS-19-0388
Art
Sitzungsvorlage

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2022 in der Zeit vom 09.10.2023 bis 26.01.2024 mit Unterbrechungen geprüft und im Prüfungsbericht nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestätigen wir, dass

 

·         der Haushaltsplan eingehalten worden ist,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dinklage darstellt.“

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Dinklage über den Jahresabschluss 2022 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

 

Aus dem Jahresabschluss 2022 sind die folgenden Ergebnisse zu entnehmen:

1. Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis: 4.987.792,17 €

2. Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis: 683.566,05 €

3. Gesamtjahresüberschuss: 4.304.226,12 €

 

Den Ratsmitgliedern ist der Jahresabschluss 2022 der Stadt Dinklage, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta sowie die  Stellungnahme des Bürgermeisters per Mail am 05.02.2024 übermittelt worden.