a) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 sowie Nichtaufstellung eines konsolidierten Gesamtabschluss 2022
b) Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2022 in der Zeit vom 09.10.2023 bis
26.01.2024 mit Unterbrechungen geprüft und im Prüfungsbericht nachfolgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach den bei der Prüfung
gewonnen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestätigen wir, dass
·
der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
·
die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Dinklage darstellt.“
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der
Rat der Stadt Dinklage über den Jahresabschluss 2022 beschließt sowie dem
Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung erteilt.
Aus dem Jahresabschluss 2022
sind die folgenden Ergebnisse zu entnehmen:
1. Überschuss aus dem
ordentlichen Ergebnis: 4.987.792,17 €
2. Fehlbetrag aus dem
außerordentlichen Ergebnis: 683.566,05 €
3. Gesamtjahresüberschuss:
4.304.226,12 €
Den Ratsmitgliedern ist der
Jahresabschluss 2022 der Stadt Dinklage, der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters per Mail am
05.02.2024 übermittelt worden.