Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-19-0389
Art
Sitzungsvorlage

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2022 geprüft.

 

Im Schlussbericht wird angemerkt, dass für den sog. Friedhofschatz im außerordentlichen Haushalt 750.000 € veranschlagt wurde. Der außerordentliche Aufwand am 31.12.2022 beträgt 872.646 €. Somit liegt hier ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 122.646 € vor. Dieser überplanmäßige Aufwand wurde bisher nicht vom Rat genehmigt. Dieses muss daher noch nachgeholt werden.

 

Darüber hinaus weist das Rechnungsprüfungsamt auf einen Schreibfehler im Rahmen der Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Bezug auf den Ausbau der Straße „Alte Hörst“ hin. Auf Seite 13/14 des Schlussberichtes heißt es:

Die Übersicht der über- und-außerplanmäßigen Auszahlungen des Jahres 2022 enthält u. a. für den Ausbau der Straße „Alte Hörst“ überplanmäßig genehmigte Auszahlungen in Höhe von 230.000 €. In der Ratssitzung vom 20.12.2022 (Top 12) wurde unter dem Punkt Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2022 mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. In dieser Sitzung konnte jedoch noch kein Beschluss gefasst werden, da die Vorbereitung durch den VA noch nicht erfolgt war. Der fehlende Beschluss wurde dann in der 1. Ratssitzung 2023 am 23.03.2023 Top 15 nachgeholt. Hier wurde dann unbemerkt in der Vorlage und im Beschluss das Jahr 2023 statt das korrekte Jahr 2022 geschrieben. Die Erfassung der überplanmäßigen Ermächtigung in der Budgetpflege des Finanzprogramms erfolgte – wie von der Stadt Dinklage auch vorgesehen - für das Haushaltsjahr 2022. In diesem Zusammenhang geht das RPA daher auch von einem offensichtlichen Schreibfehler beim Haushaltsjahr aus. Zur Klarstellung der Angelegenheit empfiehlt das RPA in der nächsten Ratssitzung eine Beschlusskorrektur bzw. Darstellung des offensichtlichen Schreibfehlers beim Haushaltsjahr vorzunehmen.“