Es wird vorgeschlagen,
den Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Inklusion um ein weiteres
beratendes Mitglied zu ergänzen.
Nach § 71 Abs. 9
NKomVG können die Ausschüsse von der Vertretung jederzeit und somit auch nach
der konstituierenden Sitzung, aufgelöst oder neu gebildet werden.
§ 71 Abs. 7 NKomVG
eröffnet die Möglichkeit, neben den Abgeordneten, noch weitere Personen als
beratende Mitglieder für einen Ausschuss zu benennen, allerdings ohne
Stimmrecht. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass mindestens zwei Drittel der
Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollten.
Aktuell sind im
Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Inklusion folgende
Institutionen/Einrichtungen/Vereine als beratende Mitglieder vertreten:
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Katholische Kirchengemeinde
St. Catharina Dinklage
-
Ev.- luth- Kirchengemeinde
Dinklage und Wulfenau
-
Stadtjugendring
-
Stadtelternrat „Kindergärten“
-
Verein pro Jugend Dinklage
e.V.
-
Jugendparlament der Stadt
Dinklage
Neben den bisherigen
beratenden Mitgliedern soll auch Heinz Fischer als Leiter der Initiative
Dinklusiv als beratendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden.