Betreff
Bebauungsplan Nr. 7.2 "Hönemannskamp" - 3. Änderung -
(Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0396
Art
Sitzungsvorlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7.2 „Hönemannskamp“ – 3. Änderung – (Satzung und Begründung) hat in der Zeit vom 11.03. bis zum 12.04.2024 im Bauamt öffentlich ausgelegen.  Außerdem stand der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Dinklage zur Einsichtnahme zur Verfügung. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.2 wird die Planzeichnung des Bebauungsplanes nicht geändert. Es werden vielmehr neue textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen, die die im B-Plan festgesetzten Regelungen zur Geschäftsnutzung im Kerngebiet, zur höchstzulässigen Traufhöhe und zu den Baulinien teilweise lockern. Es handelt sich um eine Ergänzung des Bebauungsplanes, durch die gleichzeitig bestehende Vorschriften aufgehoben werden.

 

Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsempfehlungen der Verwaltung sind der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.


keine


keine