Betreff
Bebauungsplan Nr. 30 "Neustadt I" - Neuaufstellung - mit örtlichen Bauvorschriften;
(beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB))
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0399
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahr 2022 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Neustadt I“ aus dem Jahr 1976 neu aufzustellen. Gemäß Beschluss ist Ziel dieser Neuaufstellung im Wesentlichen die Anpassung des Bebauungsplanes an die heutigen Gegebenheiten, die Sicherung der charakteristischen Straßenrandbebauung an der Lange Straße und der Ausschluss bestimmter Nutzungen. Weiterhin soll die künftige Erschließung und Bebauung des Eckgrundstücks Lange Straße/Drostestraße geregelt werden.

 

Inzwischen liegt ein Entwurf für die Neufassung des Bebauungsplanes vor, der in der Bauausschusssitzung vorgestellt wird.

Da einige geplante Vorgaben, z. B. Dachgestaltung, Traufhöhe, Gebäudegliederung usw. nur über örtliche Bauvorschriften geregelt werden können, sollte der Aufstellungsbeschluss wiederholt werden, da dieser sich auch auf die örtlichen Bauvorschriften beziehen muss.

 


Es fallen Planungskosten an.


In der Neufassung sind folgende Festsetzungen zum Klimaschutz vorgesehen: Begrünung von Stellplatzanlagen, Versickerung bzw. Rückhaltung des Oberflächenwassers auf den Baugrundstücken, Verbot von Schottergärten,