Im Januar 2024 ist der Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhof-, Droste- und Rombergstraße“ – Neuaufstellung – rechtsverbindlich geworden. Während im „alten“ Bebauungsplan eine Erschließung der großen Gartengrundstücke von der Rombergstraße aus vorgesehen war, sieht die Neufassung nun eine Erschließung von Norden, von der Bahnhofstraße aus, vor. Hierzu wird auf den anliegenden Auszug aus dem Bebauungsplan verwiesen.
Im rückwärtigen Bereich der Bebauung an der Bahnhofstraße sollen in den nächsten Jahren mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Der Investor möchte die Zuwegung zu diesen Baugrundstücken in Eigenregie erstellen. Zur Zeit ist noch nicht endgültig geklärt, ob diese Zuwegung später einmal – wie im Bebauungsplan vorgesehen - als öffentliche Straße gewidmet werden wird.
Unabhängig davon sollte jetzt schon ein Straßenname vergeben werden, um eingehende Bauanträge einer Adresse zuordnen zu können. Dieser Straßenname soll dann als Adresse für alle neuen Bauvorhaben auf den hinteren Grundstücken der Bahnhofstraße gelten, unabhängig davon, ob sie direkt an der geplanten Stichstraße liegen oder nicht.
Die Verwaltung macht hierzu folgende Vorschläge:
- Mittelstraße, Hofseite
- Sonnenseite, Sonnenhof, Sonnenwinkel,
- Pater Kolbe-/Mutter Theresa-/Albert Schweitzer- Straße/Weg.
Keine
Keine