Betreff
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Tagespflegepersonen; hier: Zuschuss für Renovierungsmaßnahmen und Anschaffung von Mobiliar in Großtagespflegestätten
Vorlage
DS-19-0522
Art
Sitzungsvorlage

Nach den Richtlinien über die Förderung von Tagespflegepersonen in der Stadt Dinklage werden derzeit die drei Großtagespflegestellen in Dinklage in Höhe von maximal 1.500 € alle fünf Jahre, d.h. 300 € jährlich für beide Tagespflegepersonen zusammen gefördert.

Die Förderung erfolgt erstmals nach 5 jähriger Betriebszeit für notwendige Renovierungsarbeiten und Anschaffung von Mobiliar sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterial.

Beim letzten Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen in Dinklage wurde der Wunsch von den Großtagespflegestellen geäußert, unter Beibehaltung der durchschnittlichen jährlichen Förderung, den Förderungszeitraum auf 3 Jahre zu verkürzen. Folglich hätte man eine bessere Planungsaussicht und würde sich der jährlichen Förderung der übrigen Tagespflegepersonen annähern, die jährlich 100 € pro betreutes Kind und maximal 500 €, erhalten.

Beim darauffolgendem Vernetzungstreffen mit den Fachberatungen für Kindertagespflege beim Landkreis Vechta wurden zum Vergleich die Richtlinien der anderen Kommunen abgefragt. Nach Aussage der Fachberatungen gibt es u.a. in der Gemeinde Bakum keine Zuschüsse für Großtagespflegestellen, in Vechta alle fünf Jahre 1.500 €, in der Gemeinde Goldenstedt jedes Jahr 1.000 € für Großtagespflegestellen.