Zunächst wird auf die DS-19-0360
sowie auf das Protokoll des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Tourismus vom 07.03.2024 – TOP 4 – verwiesen.
Die seitens der Verwaltung überarbeitete Förderrichtlinie wurde den
Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die
Angelegenheit war auch Thema in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen der
Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister.
Wunsch der Antragsteller (Fraktionen
SPD, Bündnis90/Die Grünen und Bürgerforum) ist, die Vergabe der Zuschüsse an
Vereine transparenter, fairer und effizienter zu gestalten. Dazu sollte seitens
der Verwaltung ein umfassender Kriterienkatalog erstellt werden. U.a. sollen die Vereine verpflichtet werden,
detaillierte Angaben über beantragte und erhaltene Drittmittel zu machen. Des
weiteren soll die Bereitschaft der Vereine zur Erbringung von Eigenleistungen
als Bewertungskriterium herangezogen werden.
Der Rat der Stadt Dinklage hat die
geltende Förderrichtlinie am 26.06.2018 beschlossen, diese ist dann am
01.01.2019 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2024 wurden folgende Zuschüsse
ausgezahlt:
-
für
allgemeine Vereinsarbeit: 22.600,00 €
(jährl. 100,00 € bzw. 200,00 € pro Verein)
-
für
Jugendarbeit:
76.445,00 € (5,00 €/Dinklager Jugendlicher)
-
für
Vereinsjubiläen:
1.300,00 € (5,00 €/Jahr des Bestehens; höchstens 500,00 €)
-
für
Wettkampffahren:
0,00 €
Insgesamt wurde in den vergangenen 6 Jahren 100.345,00 €
ausgezahlt. Durchschnittlich werden pro Jahr 20 – 25 Vereine berücksichtigt.
Die Richtlinie ist in der Anlage beigefügt. In roter Schrift sind die
Änderungen/Ergänzungen dargestellt; dies sind im Wesentlichen:
-
zusätzliche
Erklärung der Vereine, dass alle weiteren Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
wurden;
-
Streichung
der Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstige Wettbewerbe;
-
Aufnahme
von Zuschüssen für Investitionen; unterteilt nach Investitionen zwischen 500,00
€ und 10.000,00 € sowie Investitionen ab 10.000,00 €;
Investitionsmaßnahmen werden den Gremien derzeit separat zur
Entscheidung vorgelegt und mit 55 % der
dargelegten Investitionssumme bezuschusst.
Bei einer Investitionssumme zwischen 500,00 und 10.000,00 € ist dieser
Prozentsatz in der Richtlinie aufgenommen; bei Investitionen über 100.000,00 €
ist weiterhin ein separater Beschluss des Rates erforderlich.