Betreff
Antrag von SPD, BFD und Bündnis 90/Die Grünen; hier: Erstellung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen
Vorlage
DS-19-0527
Art
Sitzungsvorlage

Zunächst wird auf die DS-19-0360 sowie auf das Protokoll des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus vom 07.03.2024 – TOP 4 – verwiesen.  Die seitens der Verwaltung überarbeitete Förderrichtlinie wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.  Die Angelegenheit war auch Thema in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister.

Wunsch der Antragsteller (Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und Bürgerforum) ist, die Vergabe der Zuschüsse an Vereine transparenter, fairer und effizienter zu gestalten. Dazu sollte seitens der Verwaltung ein umfassender Kriterienkatalog erstellt werden.  U.a. sollen die Vereine verpflichtet werden, detaillierte Angaben über beantragte und erhaltene Drittmittel zu machen. Des weiteren soll die Bereitschaft der Vereine zur Erbringung von Eigenleistungen als Bewertungskriterium herangezogen werden.

Der Rat der Stadt Dinklage hat die geltende Förderrichtlinie am 26.06.2018 beschlossen, diese ist dann am 01.01.2019 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2024 wurden folgende Zuschüsse ausgezahlt:

-          für allgemeine Vereinsarbeit:  22.600,00 € (jährl. 100,00 € bzw. 200,00 € pro Verein)

-          für Jugendarbeit:                        76.445,00 € (5,00 €/Dinklager Jugendlicher)

-          für Vereinsjubiläen:                      1.300,00 € (5,00 €/Jahr des Bestehens; höchstens 500,00 €)

-          für Wettkampffahren:                         0,00 €

Insgesamt wurde in den vergangenen 6 Jahren 100.345,00 € ausgezahlt. Durchschnittlich werden pro Jahr 20 – 25 Vereine berücksichtigt.

Die Richtlinie ist in der Anlage beigefügt.  In roter Schrift sind die Änderungen/Ergänzungen dargestellt; dies sind im Wesentlichen:

-          zusätzliche Erklärung der Vereine, dass alle weiteren Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden;

-          Streichung der Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstige Wettbewerbe;

-          Aufnahme von Zuschüssen für Investitionen; unterteilt nach Investitionen zwischen 500,00 € und 10.000,00 € sowie Investitionen ab 10.000,00 €;

Investitionsmaßnahmen werden den Gremien derzeit separat zur Entscheidung vorgelegt und mit 55  % der dargelegten Investitionssumme bezuschusst.  Bei einer Investitionssumme zwischen 500,00 und 10.000,00 € ist dieser Prozentsatz in der Richtlinie aufgenommen; bei Investitionen über 100.000,00 € ist weiterhin ein separater Beschluss des Rates erforderlich.