hier: Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereichs
Der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Burgwald III“ aus dem Jahr 1971 ist hinsichtlich seiner Festsetzungen inzwischen überholt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat deshalb bereits im Jahr 2012 beschlossen, für diesen Bebauungsplan eine Neufassung aufzustellen. Aufgrund der Größe des Bebauungsplanbereiches und der enthaltenen umfangreichen Grünfestsetzungen wurde dann im Jahr 2014 beschlossen, den Bebauungsplan nicht insgesamt sondern nur in Teilbereichen je nach Erfordernis zu ändern.
Im Jahr 2015 ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Burgwald III“ in Kraft getreten. Für das übrige Plangebiet besteht nach wie vor der Aufstellungsbeschluss für eine Neufassung.
Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr einen weiteren Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Burgwald III“ zu ändern – und zwar im nördlichen Bereich an der Straße „In der Wiek“. Ziel ist u. a. die Anpassung der Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten, die planerische Umsetzung des Nachverdichtungskonzeptes sowie die Ermöglichung des eventuellen Neubaus einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Im anliegenden Lageplan ist der vorgesehene Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 dargestellt. .