Betreff
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Junghennenaufzuchtanlage in Bünne, Bünner Wohld
Vorlage
DS-18-0291
Art
Sitzungsvorlage

Herr Wilhelm Pohlmann, Lohne, beabsichtigt, die Stalleinrichtung in seinen 4 Geflügelställen an der Straße „Bünner Wohld“ von reiner Bodenhaltung mit Kotlagerung im Stall auf Bodenhaltung mit Volierensystem zu ändern. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Junghennenaufzuchtplätze in dieser Stallanlage von  derzeit 57.360 auf dann 194.502.

Laut Angabe des Antragstellers ist  durch  die  Änderung  des Haltungssystems und der Lüftung sowie die Aufgabe der benachbarten Schweinehaltung -  trotz Erhöhung der Tierplätze - eine Verbesserung der Emissionssituation  zu erwarten.

Herr Pohlmann stellt den Antrag (s. Anlage), zur Ermöglichung seines Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, in dem sein Grundstück Bünner Wohld als  „Sondergebiet Junghennenaufzucht“ ausgewiesen wird. Hierfür wäre gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Im Gegenzug soll die Geflügelfarm an der Quakenbrücker Straße (76.266 Junghennen-plätze) sowie die direkt angrenzende Schweinemastanlage aufgegeben werden.

 

Das Baugrundstück  „Bünner Wohld“ liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 96.4 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Für die Junghennenaufzuchtfarm  Pohlmann ist in diesem Bebauungsplan nur der derzeit genehmigte Bestand als Baufenster ausgewiesen. Sämtliche geplante Baumaßnahmen (einschl. Kotverladehalle) bewegen sich innerhalb dieses Baufensters, so dass der Bebauungsplan Nr. 96.4 dem Vorhaben nicht entgegensteht.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Beurteilung des Vorhabens zusätzlich zu den im Antrag genannten Immissionen (Gerüche, Ammoniak- und Stickstoffimmissionen)  weitere Belange zu berücksichtigen sind, z. B. der zusätzliche Lärm (erhöhter LKW-Verkehr, wöchentliche Entmistung), Natur und Landschaft, Tierwohl sowie die ordnungsgemäße Erschließung des Standortes.

Sollten sich die Ratsgremien für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aussprechen, wären auch diese Belange vom Antragsteller im Verfahren durch Gutachten zu prüfen bzw. deren Berücksichtigung nachzuweisen.