a) Antrag auf Aufhebung des Beitritts- und Feststellungsbeschlusses vom 17.12.2019
b) Annahme des neuen Entwurfes und Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Der Landkreis Vechta hat am 11.11.2019 die 37. Flächennutzungsplanänderung mit der Maßgabe genehmigt, dass der Rat für die vorgelegte „verkleinerte“ Fassung (ohne Wald) einen erneuten Feststellungsbeschluss fasst. Dies hat der Rat der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 17.12.2019 auch getan (Beitrittsbeschluss). Die Genehmigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Landkreis wurde am 21.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Damit ist diese Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Nunmehr beantragt der Grundstückseigentümer – vertreten durch seinen Rechtsanwalt – die Flächennutzungsplanänderung in der verkleinerten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Genehmigung des Landkreises mit der genannten Maßgabe vom Rechtsanwalt als rechtsunsicher erachtet wird, da die F-Plan-Änderung nicht in der jetzigen Form ausgelegen hat. Außerdem wird auf mögliche Defizite in der Begründung hingewiesen.
In dieser Angelegenheit hat ein Gespräch mit dem Antragsteller stattgefunden. Der Landkreis Vechta hat hierbei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Genehmigung mit Maßgabe eines neuen Feststellungsbeschlusses um ein übliches Verfahren handle. Für die Genehmigungsbehörde und für das Rechtsamt des Landkreises seien keine offensichtlichen Verfahrensfehler erkennbar.
Die Verwaltung der Stadt Dinklage und auch der Landkreis Vechta erachten eine erneute öffentliche Auslage als nicht notwendig und haben bei dem Gespräch hiervon abgeraten – insbesondere aus Zeitgründen.
Wenn dem Antrag des Grundeigentümers zugestimmt wird, müsste nun zunächst vom Rat der Feststellungsbeschluss einschl. Bekanntmachung aufgehoben werden, bevor dann ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst wird. Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung ist dann eine erneute Abwägung der eingehenden Bedenken und ein erneuter Feststellungsbeschluss notwendig. Daran schließt sich wieder das Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Vechta an (Frist: 3 Monate).