Betreff
Verkehrsentwicklungsplan - Erste Maßnahmen
Vorlage
DS-19-0076
Art
Sitzungsvorlage
- Optimierung des Knotenpunktes An den
Gärten / Rosenstraße / Drostestraße
Der
Verkehrsentwicklungsplan schlägt vor, die wichtige Radverkehrsachse über
die Straßen An den Gärten und Rosenstraße, die die Drostestraße (L 845)
quert, besonders hervorzuheben und auszubauen. Derzeit müssen die
Radfahrer umwegig auf schmalen Nebenflächen über die nördlich der Kreuzung
gelegene Bedarfsampel fahren. Die Nebenanlagen in diesem Bereich sind für
die Verkehrsmengen und die wichtige Funktion nicht ausreichend. Zur
Förderung der Verkehrsqualität und des Komforts des Radverkehrs am
Knotenpunkt sollen zwei Anforderungstaster installiert werden. In einem
Vorgespräch mit dem Straßenbauamt ist die Anlage als prinzipiell machbar
dargelegt worden. Außerdem soll die Markierung der Radfahrerpiktogramme in
den Einmündungsbereichen der angrenzenden Straßen fortgeführt werden.
- Fortführung
der Radverkehrsführung auf der L 845
Am Knotenpunkt
Bahnhofstraße / Drostestraße soll der Radverkehr aus allen Richtungen
fahrbahnintegriert über den Knotenpunkt führen, um diesen zu beschleunigen
und um die erhöhte Sichtbarkeit des Radverkehrs zu erzielen. Daher wurde
die Leistungsfähigkeit der LSA vor dem Hintergrund der Führung des
Radverkehrs überprüft. Als Grundlage diente die Erhebung der
Verkehrsmengen am 04.04.2019 im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans. Als
Ergebnis wurde festgestellt, dass sich durch die fahrbahnintegrierte
Führung des Radverkehrs die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nur
geringfügig auswirkt. Es zeigt sich, dass der Knotenpunkt in den
jeweiligen Belastungsspitzen noch über ausreichend Kapazitätsreserven
verfügt.
- Einrichtung der Straße Kösters Gang
als Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr (von Schulstraße bis Lange Straße)
als Verkehrsversuch.
Derzeit ist die Straße Kösters Gang in beide Richtungen befahrbar.
Bei einer Fahrbahnbreite von 3,40 m im nördlichen Bereich kommt es immer
wieder zu Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. Auch ist die
Erreichbarkeit der Innenstadt für Fußgänger, insbesondere der
mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer als unbefriedigend anzusehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des VEP ergab, dass die Mehrheit
der Teilnehmer aus Gründen der Verkehrssicherheit für eine Einbahnstraße
votierte. Dabei wurde die Befahrbarkeit von der Schulstraße in Richtung
Innenstadt favorisiert.
Haushaltsmittel für erste Maßnahmen VEP sind im Haushalt vorhanden.