Betreff
Verkehrsentwicklungsplan - Erste Maßnahmen
Vorlage
DS-19-0076
Art
Sitzungsvorlage
  1. Optimierung des Knotenpunktes An den Gärten / Rosenstraße / Drostestraße        Der Verkehrsentwicklungsplan schlägt vor, die wichtige Radverkehrsachse über die Straßen An den Gärten und Rosenstraße, die die Drostestraße (L 845) quert, besonders hervorzuheben und auszubauen. Derzeit müssen die Radfahrer umwegig auf schmalen Nebenflächen über die nördlich der Kreuzung gelegene Bedarfsampel fahren. Die Nebenanlagen in diesem Bereich sind für die Verkehrsmengen und die wichtige Funktion nicht ausreichend. Zur Förderung der Verkehrsqualität und des Komforts des Radverkehrs am Knotenpunkt sollen zwei Anforderungstaster installiert werden. In einem Vorgespräch mit dem Straßenbauamt ist die Anlage als prinzipiell machbar dargelegt worden. Außerdem soll die Markierung der Radfahrerpiktogramme in den Einmündungsbereichen der angrenzenden Straßen fortgeführt werden. 

 

  1. Fortführung der Radverkehrsführung auf der L 845                                             Am Knotenpunkt Bahnhofstraße / Drostestraße soll der Radverkehr aus allen Richtungen fahrbahnintegriert über den Knotenpunkt führen, um diesen zu beschleunigen und um die erhöhte Sichtbarkeit des Radverkehrs zu erzielen. Daher wurde die Leistungsfähigkeit der LSA vor dem Hintergrund der Führung des Radverkehrs überprüft. Als Grundlage diente die Erhebung der Verkehrsmengen am 04.04.2019 im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sich durch die fahrbahnintegrierte Führung des Radverkehrs die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nur geringfügig auswirkt. Es zeigt sich, dass der Knotenpunkt in den jeweiligen Belastungsspitzen noch über ausreichend Kapazitätsreserven verfügt.

 

  1. Einrichtung der Straße Kösters Gang als Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr (von Schulstraße bis Lange Straße) als Verkehrsversuch.                                                                  Derzeit ist die Straße Kösters Gang in beide Richtungen befahrbar. Bei einer Fahrbahnbreite von 3,40 m im nördlichen Bereich kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. Auch ist die Erreichbarkeit der Innenstadt für Fußgänger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer als unbefriedigend anzusehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des VEP ergab, dass die Mehrheit der Teilnehmer aus Gründen der Verkehrssicherheit für eine Einbahnstraße votierte. Dabei wurde die Befahrbarkeit von der Schulstraße in Richtung Innenstadt favorisiert.

 


Haushaltsmittel für erste Maßnahmen VEP sind im Haushalt vorhanden.