Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd" - 1. Änderung ( beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
a) Änderungsbeschluss
b) Beratung und Annahme des Entwurfs
c) Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0113
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebietes südlich des „Dinklager Ringes“ zwischen der „Märschendorfer Straße“ und der „Bahler Straße“ geschaffen. Konkreter Hintergrund der Planungen war dabei, dass zwei Dinklager Betriebe ihren Firmensitz an beengter Stelle im Stadtgebiet verlegen wollen. Der Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ wurde auf die baulichen Anforderungen der Firmen zugeschnitten und hat am 30.04.2022 Bestandskraft erlangt. Die Planzeichnung ist der Beschlussvorlage in der Anlage beigefügt.

 

Der Bebauungsplan weist südlich des „Dinklager Rings“ eine sogn. „Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung“ aus. Diese Fläche ist so dimensioniert, dass bei einer kompletten Bebauung des Gewerbegebietes genügend Stauraum für die Regenrückhaltung im Plangebiet realisiert werden kann.

 

Nunmehr bestehen aber auch Bestrebungen, in dieser Fläche Stellplätze für PKW anzulegen, da die komplette Fläche nicht für die Regenrückhaltung benötigt wird. Ein Stellplatzentwurf ist der Anlage zur Beschlussvorlage beigelegt.

 

Der Landkreis Vechta als Baugenehmigungsbehörde teilte mit, dass er diesbezüglich einer Befreiung vom Bebauungsplan nicht zustimmen werde. – Somit ist eine offizielle Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 


Keine – Die Planung wird im Hause erstellt


Keine