Betreff
Aufhebungssatzungen der Stadt Dinklage im Bereich der Abwasserentsorgung und der Umstieg des OOWV ins öffentliche Recht bei der Abwasserentsorgung
Vorlage
DS-19-0150
Art
Sitzungsvorlage

 

Sachverhalt zu Nr. 1

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.10.2022 und des Rates am 13.10.2022 wurde die Thematik mit dem Umstieg des OOWV in das öffentliche Recht zum 01.01.2023 bereits thematisiert. Da der OOWV aufgrund dieses Spartenwechsel eine Vielzahl an Satzungen zu veröffentlichen hat, wurde bereits in der letzten Ratssitzung die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen.

 

Damit der OOWV seine neuen Satzungen veröffentlichen kann, sind die derzeit geltenden Satzungen zur Abwasserbeseitigung in der Stadt Dinklage außer Kraft zu setzen. Betroffen sind hiervon

 

a)       Die Satzung der Stadt Dinklage über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde Dinklage (Abwasserbeseitigungssatzung)

b)      Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Dinklage (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

c)       Die Satzung der Stadt Dinklage über die Abwälzung der Abwasserabgabe

d)      Die Satzung der Stadt Dinklage über die die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen durch die öffentliche dezentrale Abwasserbeseitigung

e)      Satzung der Stadt Dinklage über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen durch die öffentliche dezentrale  Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung dezentrale Abwasseranlage)

f)        Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke.

 

Sachverhalt zu Nr. 2

Im Jahr 2015 ist das Umsatzsteuergesetz (UstG) dahingehend geändert worden, dass zukünftig u.a. auch für hoheitliche Aufgaben die von Körperschaften des öffentlichen Rechts angeboten werden, Umsatzsteuer fällig wird. Nach mehreren Fristverlängerungen wird diese Änderung nun zum 01.01.2023 wirksam. Da der OOWV die Abwasserbeseitigung bisher privatrechtlich abgewickelt hat, würde somit ab dem 01.01.2023 diese Leistung durch die Änderung umsatzsteuerpflichtig.

 

Hoheitliche Aufgaben, die auf öffentlich-rechtlicher Basis (auf Grundlage von Satzungen) abgerechnet werden, bleiben dagegen von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund dessen hat die Verbandsversammlung des OOWV am 10.12.2020 beschlossen, mit der Sparte der Abwasserbeseitigung ins Gebühren- und Beitragsrecht zu wechseln, um Mehrkosten in Höhe von 10 bis 12 % für die Kunden zu vermeiden.

 

Dieser Wechsel soll zum 01.01.2023 wirksam werden. Um rechtskräftige Satzungen erlassen zu können, haben zwischenzeitlich alle betroffenen Kommunen, auch die Stadt Dinklage, dem OOWV die Befugnis übertragen, ortsspezifische Satzungen in Sachen Abwasserbeseitigung zu erlassen. Diese Satzungen sind nunmehr fertiggestellt und sollen in der Verbandsversammlung am 01. November 2022 beschlossen werden. Im Vorfeld müssen durch Aufhebungssatzungen in den Kommunen noch geltende Satzungen zur Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt werden.

 

Um Rechtskraft zu erlangen, müssen nach Beschluss über die Satzungen diese entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Dinklage veröffentlicht werden. Dies wäre bei der Veröffentlichung in der Tagespresse aufgrund der Anzahl und des Umfanges der Satzungen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Der OOWV hat daher alle betroffenen Kommunen gebeten, möglichst die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass eine Veröffentlichung über digitale Medien (Internet) möglich ist.

 

Die Vertreter der Stadt Dinklage, Bürgermeister Carl Heinz Putthoff, haben über die Satzungen in der Verbandsversammlung am 01.11.2022 - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dinklage - abzustimmen. Gem. § 138 IV NKomVG haben die Vertreter der Kommune in einer Gesellschafterversammlung (oder einem entsprechenden Organ) den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.

 

Der Rat der Stadt Dinklage hat mit dem Beschluss vom 13.10.2022 (DS-19-0144 ) den Weg für die Aufstellung der Satzungen geebnet, sodass nunmehr die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Dinklage durch Neuaufstellung der Satzungen zum 01.01.2023 in das öffentliche Recht wechseln kann. Über die entsprechenden Satzungen, die der Vorlage als Anlage beigefügt wurden, wird die Verbandsversammlung in der Sitzung am 01.11.2022 abstimmen.