Beschlussfassung über das Verfahren und Festlegung des Geltungsbereichs
Der Zimmereibetrieb „Brockhaus“ hat seinen Betriebsstandort im vergangenen Jahr in das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ verlagert. Außerdem wird auch der städtische Bauhof in den kommenden Monaten auf ein neues Betriebsgelänge im Baugebiet Nr. 64 „Sägemühle“ umgesiedelt.
Die genannten Betriebsaussiedlungen bieten für die Stadt Dinklage die Chance, das Areal „Auf dem Hövel“ städtebaulich neu zu beordnen. Der bestandskräftige Bebauungsplan Nr. 21.2 „Auf dem Hövel II“ weist für die gen. Flächen eine gewerbliche Nutzung (GE, GEe) aus (s. Anlage zu Beschlussvorlage).
Perspektivisch sind für das in Rede stehende Areal im Wesentlichen gemischte Bauformen (z.B. Wohnen, nichtstörende Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen) vorzusehen.
Planungskosten
Positive Wirkungen auf das lokale Klima durch eine Reduzierung der Bodenversiegelung.