Betreff
Außenbereichssatzung Wulfenau (Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0236
Art
Sitzungsvorlage

Der Entwurf der „Außenbereichssatzung Wulfenau“ (Satzungstext und Begründung) hat in der Zeit vom 20.03.2023 bis 21.04.2023 öffentlich ausgelegen. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten worden. Außerdem stand der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Dinklage zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Die in diesen Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.


Keine


Da durch eine Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB keine unmittelbaren Baurechte geschaffen werden, wirkt sich die eigentliche Satzung nicht auf den Klimaschutz aus.

Über Erfordernis, Umfang und Art von Kompensationsmaßnahmen wird jeweils im Einzelfall vom Landkreis Vechta im Rahmen einer beantragten Baugenehmigung entschieden – wie bei allen anderen Vorhaben im Außenbereich auch..