(Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ ist die Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Nutzung der „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen“ für Stellplätze und Nebenanlagen ohne Änderung der Planzeichnung.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 (Satzung und Begründung) hat in der Zeit vom 03.04.2023 bis 04.05.2023 öffentlich ausgelegen. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten worden. Außerdem stand der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Dinklage zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die in diesen Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.
keine
Keine – Eingriffe in Natur und Landschaft werden in der Planung bilanziert und ausgeglichen.