Ab
dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler in Niedersachsen einen
gesetzlichen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der
Schule. Der bundesweite Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der
bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Er gilt an fünf Tagen in
der Woche und auch in den Ferien, wobei eine Schließzeit von 4 Wochen
angeordnet werden kann.
Dieser
Anspruch wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe
ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029/2030 abgeschlossen sein.
Angesichts
dieser anstehenden Änderungen im Bereich der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder wurde im Jahr 2022 Kontakt mit dem „Fachteam
Schulbaubetreuung“ des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung in
Osnabrück aufgenommen. Zusammen mit Schulleitung und Verwaltung wurde eine
Bedarfsanalyse erstellt.
Die
Grundschule wird derzeit als offene Ganztagsschule mit einem vier-Tage-Betrieb
geführt. Am Freitag gibt es nach Schulschluss keine Betreuung. Gem. der Richtlinie „Die Arbeit in der
Ganztagsschule“ hat der Schulträger im Ganztagsbetrieb für eine
Mittagsverpflegung zu sorgen.
Bei
Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2011 wurde die Küche und
Essensraum in einem Klassenraum eingerichtet. Dies sollte erstmal eine
vorübergehende Lösung sein.
Derzeit
nehmen am Mittagessen an den vier Wochentagen rd. 75 Schülerinnen und Schüler
teil. Die Ausgabeküche als auch der Essensraum sind dafür nicht ausgelegt und
es bedarf einer neuen Lösung.
In
der Bedarfsanalyse wird davon ausgegangen, dass bei einer anstehenden
Vierzügigkeit mit rd. 300 Kindern im Schulbetrieb ca. 180 bis 200 Kinder im
Ganztagsbetrieb zu betreuen sind.
Dementsprechend wird eine Mensa mit einem Platzbedarf von mindestens 90
Essensplätzen erforderlich sein.
Anhand
der Analyse wurde Architekt Sebastian Latal von der Petter – Latal Architekten
PartGmbH beauftragt, einen Vorschlag für eine entsprechende bauliche
Erweiterung mit Kostenberechnung auszuarbeiten.
Herr
Latal wird seinen Vorschlag in der Sitzung vorstellen. Der Plan sowie die
Kostenberechnung sind als Anlage beigefügt.
Der
Landkreis Vechta beteiligt sich im Rahmen der Kreisschulbaukasse mit einem
verlorenen Zuschuss in Höhe von rund 18 Prozent und mit einem zinslosen
Darlehen von 15 Prozent.
Die
finanzielle Beteiligung des Land Niedersachsen steht zum aktuellen Zeitpunkt
noch nicht fest; eine endgültige Richtlinien sollen Ende dieses Jahrs
vorliegen.