Betreff
Bauliche Erweiterung der Grundschule Höner-Mark um eine Schulmensa und zwei Klassenräume
Vorlage
DS-19-0322
Art
Sitzungsvorlage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler in Niedersachsen einen gesetzlichen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule.  Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Er gilt an fünf Tagen in der Woche und auch in den Ferien, wobei eine Schließzeit von 4 Wochen angeordnet werden kann.

 

Dieser Anspruch wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029/2030 abgeschlossen sein.

 

Angesichts dieser anstehenden Änderungen im Bereich der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde im Jahr 2022 Kontakt mit dem „Fachteam Schulbaubetreuung“ des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung in Osnabrück aufgenommen. Zusammen mit Schulleitung und Verwaltung wurde eine Bedarfsanalyse erstellt.

 

Die Grundschule wird derzeit als offene Ganztagsschule mit einem vier-Tage-Betrieb geführt. Am Freitag gibt es nach Schulschluss keine Betreuung.  Gem. der Richtlinie „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ hat der Schulträger im Ganztagsbetrieb für eine Mittagsverpflegung zu sorgen.

 

Bei Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2011 wurde die Küche und Essensraum in einem Klassenraum eingerichtet. Dies sollte erstmal eine vorübergehende Lösung sein.

 

Derzeit nehmen am Mittagessen an den vier Wochentagen rd. 75 Schülerinnen und Schüler teil. Die Ausgabeküche als auch der Essensraum sind dafür nicht ausgelegt und es bedarf einer neuen Lösung.

 

In der Bedarfsanalyse wird davon ausgegangen, dass bei einer anstehenden Vierzügigkeit mit rd. 300 Kindern im Schulbetrieb ca. 180 bis 200 Kinder im Ganztagsbetrieb zu betreuen sind.  Dementsprechend wird eine Mensa mit einem Platzbedarf von mindestens 90 Essensplätzen erforderlich sein.

 

 

Anhand der Analyse wurde Architekt Sebastian Latal von der Petter – Latal Architekten PartGmbH beauftragt, einen Vorschlag für eine entsprechende bauliche Erweiterung mit Kostenberechnung auszuarbeiten.

 

Herr Latal wird seinen Vorschlag in der Sitzung vorstellen. Der Plan sowie die Kostenberechnung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Landkreis Vechta beteiligt sich im Rahmen der Kreisschulbaukasse mit einem verlorenen Zuschuss in Höhe von rund 18 Prozent und mit einem zinslosen Darlehen von 15 Prozent.

 

Die finanzielle Beteiligung des Land Niedersachsen steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest; eine endgültige Richtlinien sollen Ende dieses Jahrs vorliegen.