hier: Aufstellungsbeschuss, Festlegung des Geltungsbereiches und Beschlussfassung über das Verfahren
Die „Landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaft eG Damme“ beabsichtigt, sich in der Stadt Dinklage modern und zukunftsorientiert aufzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der bestehende „Raiffeisen-Markt“ am Schützenweg in den innerstädtischen Bereich an der Sanderstraße verlagert werden. Das in Rede stehende Grundstück mit aufstehenden Gebäuden befindet sich im Eigentum der LBD und wird z. Z. mindergenutzt.
Der bestandskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 2021 weist das Grundstück als eingeschränktes Gewerbegebiet sowie als Mischgebiet aus.
Die „Landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaft eG Damme“ bittet um entsprechende Anpassung der städtischen Bauleitplanung.
Ein Vertreter der LBD wird hierzu in der BUS-Sitzung Stellung nehmen.
Zur Verwirklichung des Projektes ist eine Änderung der B-Plan-Ausweisung in „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ notwendig.
Der entsprechende Geltungsbereich ist in Anlage dargestellt.
Da es sich um die Änderung der Ausweisung einer innerörtlichen Fläche handelt, ist
eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich. Bei diesem Verfahren wird der Flächennutzungsplan im B-Plan-Verfahren angepasst (Änderung von gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche).
Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist insbesondere nachzuweisen, dass durch die Realisierung des Vorhabens keinerlei schädigende Auswirkungen auf die Innenstadt sowie auf die direkte Nachbarschaft hervorgerufen werden.
Keine
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine innerstädtische, nahezu vollkommen
versiegelte Fläche. Im Bebauungsplan können Festsetzungen zur Verringerung der
Versiegelung (GRZ, Pflanzgebote, Regenrückhaltung usw.) sowie zu sonstigen Maßnahmen
für den Klimaschutz (Gründächer, Zisternen, Photovoltaik usw.) aufgenommen werden.