Betreff
Nutzung von Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Dinklage
hier: Bauvorhaben "Neue Weberei", Lange Straße, Dinklage
Vorlage
DS-19-0385
Art
Sitzungsvorlage

 

Ein Dinklager Projektentwickler beabsichtigt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56.3 „Van der Wal“, 2. Änderung (s. Anlage zur Beschlussvorlage) das neue Stadtquartier „Alte Weberei“ zu realisieren.

 

In diesem Zusammenhang bietet er dem Rat und der Verwaltung der Stadt Dinklage die Nutzung von Baukörpern im Teilbereich nördlich der Dinkel zur Unterbringung der städtischen Verwaltung an. Außerdem könnten hier auch die Gremiensitzungen des Rates der Stadt Dinklage stattfinden.

 

Mitte der 1980er Jahren wurden mit der Analyse der gestalterischen und funktionalen Missstände die grundlegenden politischen Weichen für die städtebaulichen Entwicklung der Dinklager Gesamtstadt gestellt.

 

Bereits in der städtebaulichen Grobanalyse (Ingenieurplanung Wallenhorst) aus dem Jahr 1985 wurde empfohlen, einen zentralen Marktplatz zu gestalten, welcher auch den Standort für ein ggf. neu zu errichtendes Rathaus bieten sollte.

 

In dem darauf durchgeführten „Gutachterverfahren für den Bereich des Rathausplatzes“ (s. Anlage zur Beschlussvorlage) wurde vom Rat der Stadt Dinklage folgende Aufgabenstellung für den zentralen Raum im Stadtgefüge formuliert: 

 

„Hier soll ein Rathausstandort gefunden werden, entweder in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude oder als Neubau an anderer Stelle. (…) Es ist Aufgabe, in diesem Bereich durch Baulichkeiten den Rathausplatz zu gliedern und Räume zu schaffen.“

 

Die politische Motivation für einen zentralen Rathausstandort in der Stadt war damals von dem grundlegenden Wunsch geprägt, dass ein neues Rathaus zentral und für alle Bürger gut erreichbar errichtet werden sollte.

 

Die zentrale Lage erleichtert zudem den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und fördert die Bürgerbeteiligung. Diese Positionierung betont die Zugänglichkeit der Verwaltungsdienstleistungen für den Bürger und unterstreicht die Bedeutung der Ratsgremien als zentraler Akteur in der Gemeinschaft.   

 

Im Siegerentwurf (s. Anlage zur Beschlussvorlage) des Büros „Möller und Ahrens“ aus dem Jahr 1987 sind u. a. folgende städtebauliche Leitbilder formuliert:

 

1.            Vervollständigung des Stadtgrundrisses

2.            Schaffung spannungsreicher Raumfolgen

3.            Verknüpfung der neuen Plätze durch eine zentrale Sichtachse 

4.            Standort für ein neues Rathaus

 

In den darauffolgenden Jahren wurde die informelle Planung vom Rat der Stadt/Gemeinde Dinklage in verbindliche Bauleitplanung umgesetzt. Insbesondere sind folgende Bebauungspläne von Relevanz: B-Plan Nr. 7.1, 7.2 und 25.

 

Die grundlegende städtebauliche Idee konnte im Wesentlichen baulich umgesetzt werden.

 

Folgende Defizite bestehen aber weiterhin:

 

             Fehlende Raumkanten (Geschäftshäuser/Verwaltungsgebäude) am „Marktplatz“ sowie „Place d Epouville“

 

             Fehlende Verknüpfung der Plätze durch attraktive Sichtachse

   

Zum vorliegenden Entwurf/Angebot des Projektentwicklers ist aus den vorgenannten städtebaulichen Gründen auf folgende Punkte hinzuweisen: 

 

1.            Eingeschränkte Zugänglichkeit: Bürger sowie Gäste könnten Schwierigkeiten haben, verschiedene Verwaltungsdienstleistungen zu erreichen, wenn diese sich in einer dezentralen Lage befinden. Dies könnte die Zugänglichkeit und Effizienz beeinträchtigen.

 

2.            Kommunikationsprobleme: Eine dezentrale Lage kann zu Kommunikationsproblemen innerhalb der Verwaltung führen, da Teams möglicherweise räumlich getrennt sind. Dies könnte die Koordination und Effektivität beeinträchtigen. -Dieser Aspekt kommt nur in Betracht, wenn möglicherweise weiterhin externe Standorte genutzt werden müssen.

 

3.            Identitätsverlust: Ein zentrales Rathaus in der Mitte einer Stadt symbolisiert oft die Einheit und Identität der Gemeinschaft. Dezentrale Standorte könnten dazu führen, dass diese symbolische Bedeutung verloren geht.

 

4.            Stadtentwicklung beeinträchtigen: Die Platzierung eines Verwaltungsstandortes außerhalb des Zentrums könnte die städtische Entwicklung beeinträchtigen und zu einem Mangel an Integration in die umgebende Infrastruktur führen.

 

5.            Verminderte Sichtbarkeit: Die Positionierung in zweiter Reihe kann dazu führen, dass es weniger auffällt und von Bürgern und Gästen weniger wahrgenommen wird.


Bislang nicht bekannt.


Bislang nicht bekannt.